Für die Frösche: Gericht lässt Anwohner abblitzen
Grünes Licht für liebeshungrige Frösche im Zürcher Oberland: Das Baurekursgericht hat ruhebedürftige Anwohner eines geplanten Naturschutzprojekts abblitzen lassen. Sie hatten befürchtet, dass ihnen quakenden Frösche den Schlaf rauben könnten.
Quelle: Piet Spaans, CC BY-SA 2.5, commons.wikimedia.org
Umklammerung zweier Frösche in einem Teich voller Laich
Streitpunkt sind zwei Weiher, die in einer ehemaligen Kiesgrube in der Nähe des Pfannenstils ausgehoben werden sollen. Amphibien wie Grasfrösche, Erdkröten und Bergmolche sollen hier ein neues Laichgebiet finden, das sie ohne das Überqueren einer gefährlichen Strasse erreichen können. Im Dezember 2015 bewilligten die Behörden das Naturschutzprojekt.
Wenig Freude an den künftigen Nachbarn haben mehrere Anwohner. Sie fürchten, von den liebestollen Fröschen und Kröten um den Schlaf gebracht zu werden. Schliesslich würden sie nur etwa 60 Meter von einem der Weiher entfernt wohnen. Eine solche Anlage sei mit den Lärmschutzvorschriften nicht vereinbar. Zudem dürfte es ihrer Meinung nach zu einer Mückenplage kommen.
Bis jetzt hatten sie mit ihren Rekursen allerdings keinen Erfolg: Nachdem die Baudirektion die Anwohner bereits abblitzen liess, entschied nun auch das Baurekursgericht im Sinne der Frösche. Die Baurichter sahen sich das geplante Naturschutzprojekt und die Entfernung zu den Häusern sogar vor Ort an, wie aus dem am Dienstag publizierten Urteil hervorgeht. Dabei kamen sie zum Schluss, dass allfälliges Gequake die Anwohner "in ihrem Wohlbefinden nicht erheblich stören wird".
Definitiv einziehen können die Frösche allerdings noch nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwohner können es noch ans Verwaltungsgericht und allenfalls ans Bundesgericht weiterziehen. (sda)