Freispruch für Hilfsarbeiter
Das Zürcher Obergericht hat einen 35-jährigen Hilfsarbeiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Er stand wegen eines Unfalls vor Gericht, der sich 2007 beim Bau des Letzigrund-Stadions ereignet hatte.
Der Unfall ereignete sich am 15. Mai 2007: Kurz vor Mittag stürzte bei der Baustelle des Stadions ein Gerüst ein. Zwei mazedonische Bauarbeiter fielen mit einer Plattform rund 15 Meter in die Tiefe. Dabei überlebte der Hilfsarbeiter mit schwersten Verletzungen, sein 43-jähriger Vorgesetzter kam ums Leben. Im Sommer 2009 hatte das Bezirksgericht den 35-jährigen Hilfsarbeiter im wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Das Gericht machte ihn für den Unfall verantwortlich, weil er einen falschen Keil herausgeschlagen habe. Wegen der schweren Nachwirkungen des Unfalls sahen die Richter jedoch von einer Bestrafung ab.
Der Hilfsarbeiter machte in der Berufungsverhandlung vor Obergericht geltend, er sei erst wenige Tage auf der Baustelle gewesen und vom Vorgesetzten nicht instruiert worden. Er sei sich deshalb nicht bewusst gewesen, dass er einen falschen Keil herausgeschlagen habe. In seinem Urteil kam das Obergericht zum Schluss, dem Bauarbeiter könne keine pflichtwidrige Unvorsichtigkeit nachgewiesen werden. Es sei nicht auszuschliessen, dass der Beschuldigte tatsächlich vom Vorgesetzten nicht richtig instruiert worden sei und sich der Unfall aufgrund von Inkompetenz ereignet habe.
Das Gericht sprach dem Mazedonier ein Schmerzensgeld von 6000 Franken für die unrechtmässig erlittene Haft von 74 Tagen zu. Zudem werden ihm 8500 Franken Prozesskosten vergütet. (sda)