16:33 BAUBRANCHE

Firmennamen für immer und ewig

Ist der Firmenname einmal gewählt, soll er auf unbestimmte Zeit weiter geführt werden können. Insbesondere bei Personengesellschaften soll ein Gesellschafterwechsel ohne Anpassung Firmennamens möglich sein. Und auch die Umwandlung in einer andere Rechtsform soll den Firmennamen idealerweise nur noch im beim Rechtsformzusatz tangieren. Der Bundesrat will das Firmenrecht entsprechend modernisieren.

Laut dem Bundesamt für Justiz soll mit diesen Anpassungen der erarbeitete und gepflegte Wert eines Firmennamens erhalten bleiben. Überdies soll in Zukunft die jeweilige Rechtsform direkt aus dem Firmennamen ablesbar sein. Das heisst: Ein Firmenname setzt sich aus einem frei zu bildenden Kern und einem entsprechenden Rechtsformzusatz zusammen. Damit wären auch Fantasienamen möglich. Gegenwärtig muss die Firma einer Personengesellschaft noch mindestens den Namen eines unbeschränkt haftenden Gesellschafters enthalten. Mit einer solchen Regelung liessen sich liessen sich Unklarheiten aber auch Täuschungen über die Rechtsform vermeiden, heisst es in der Medienmitteilung.

Des Weiteren will das Bundesamt für Justiz auch den Schutzbereich der Firma erweitern. Nach geltendem Recht müssen sich die Firmennamen von Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften nur von anderen Gesellschaften in dieser Form am gleichen Ort unterscheiden. In Zukunft soll der Schutz des Firmennamens auf die ganze Schweiz ausgeweitet werden. Dies, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass sich heute der Wirkungskreis eines Unternehmens nicht mehr nur auf die Gemeinde beschränkt, in welcher sich sein Sitz befindet. (mai/sda/mgt)

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