Firmen sollen für Altlastensanierung garantieren
Bei der Sanierung belasteter Industrie- und Gewerbestandorte sollen künftig häufiger die Verursacher die Kostenfolgen tragen und nicht das Gemeinwesen. Die Umweltkommission des Ständerats hat ihre Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt, wie dieses Ziel erreicht werden soll.
Die Kantone sollen von den Verursachern belasteter Standorte frühzeitig verlangen können, für die Kosten zur Überwachung und Sanierung solcher Standorte aufzukommen. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK) will mit der Vorlage die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen. Die Kantone sollen eine Garantie verlangen können.
Weiter soll der Verkauf oder die Teilung von Grundstücken belasteter Standorte bewilligungspflichtig werden. Die Bewilligung soll nur erteilt werden, wenn die Kostenübernahme garantiert ist oder ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht.
Meist wird das Gros der Kosten für die Altlastensanierung heute von den Gemeinwesen getragen. Die Kosten für die Sanierung der 4000 bis 5000 verschmutzten Standorte in der Schweiz wird auf mehr als 5 Milliarden Franken geschätzt.
Mit dem Entwurf für eine Teilrevision des Umweltgesetzes will die UREK des Ständerats die auch von der Schwesterkommission des Nationalrats gutgeheissene parlamentarische Initiative des Walliser Ständerats Jean-René Fournier (CVP) umsetzen. (ffi/sda)