09:28 BAUBRANCHE

Finanzkontrolle kritisiert Astra

Teaserbild-Quelle: Michael Staub

Die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert, die Zentrale des Bundesamts für Strassen (Astra) vergebe für Güter und Dienstleistungen unverhältnismässig viele Aufträge freihändig. Das gelte bei 93 Prozent der 315 untersuchten Geschäfte von 2011 und 2012. Das Astra schaffe so zu wenig Wettbewerb. Zu Gesetzesverstössen kam es aber nicht.

Strassenbau, Symbolbild (Michael Staub)

Quelle: Michael Staub

Strassenbau, Symbolbild

Das Volumen der freihändigen Vergaben belaufe sich auf 40 Millionen Franken, was rund zwei Dritteln der Gesamtsumme entspreche, schreibt die Finanzkontrolle (EFK) in einem Bericht vom April. Dieser wurde durch die „Zentralschweiz am Sonntag“ gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip beschafft. Er liegt der Nachrichtenagentur sda ebenfalls vor.

Gemäss dem Bundesgesetz für das öffentliche Beschaffungswesen und den Verordnungen dazu muss der Bund Aufträge für Lieferungen und Dienstleistungen ab 230 000 Franken nach WTO-Regeln öffentlich ausschreiben. Bei Aufträgen bis 150 000 Franken für Dienstleistungen und 50 000 Franken für Lieferungen gilt das Einladungsverfahren. Bei Letzterem müssen mindestens drei Anbieter zur Offerte eingeladen werden.

„Unverhältnismässig“ viele Ausnahmen

Doch im Gesetz gibt es Ausnahmen - zum Beispiel, wenn keine andere Firma in Frage kommt oder der Zeitdruck hoch ist. Nach Ansicht der EFK beruft sich die Astra-Zentrale bei Beschaffungen aber „unverhältnismässig“ häufig auf Ausnahmen. Bei 43 Vergaben über dem WTO-Schwellenwert wurden so 24 freihändig vergeben. Die EFK mahnt im Bericht, Ausnahmen dürften nur „mit äusserster Zurückhaltung“ angewendet werden.

Zudem wurden offenbar Aufträge gestückelt, um keine Schwellenwerte zu überschreiten. Besonders bei den „vielen kostenmässig kleinen Vergaben im freihändigen Verfahren“ stelle sich die Frage, „ob es sich hier immer um Einzelgeschäfte handelt oder nicht vielmehr um eine Stückelung von gleichartigen Leistungen“. Ähnliche Aufträge müssten gebündelt und ausgeschrieben oder zumindest im Einladungsverfahren vergeben werden. Erst der Wettbewerb führe zu „gesamtwirtschaftlich günstigen Angeboten“.

Bedarf mangelhaft abgeklärt

Bei über der Hälfte der Geschäfte fehlte überdies ein Pflichtenheft oder Aufgabenbeschrieb. Als „mangelhaft“ bezeichneten die Prüfer deshalb die Bedarfserhebung. Die EFK folgert, dass die Lieferanten und Dienstleister „das Bedürfnis formulieren und das Astra die Steuerung des jeweiligen Projekts dem Beauftragten weitgehend überlässt“. So entstünden „unerwünschte Abhängigkeiten“. Erhärtet werde dies dadurch, dass Aufträge oft „nicht in ihrer Gesamtheit sondern tranchenweise mit mehreren Nachträgen“ abgewickelt würden.

Eine Beschaffung solle erst angepackt werden, „wenn das Bedürfnis durch das Astra klar definiert ist und das entsprechende Pflichtenheft oder der Aufgabenbeschrieb“ vorliege.

Weiter beurteilt die EFK die Überwachung von Beschaffungen als ungenügend. Es fehle eine zentrale Koordination. Auch würden die Erklärungen, mit denen Mitarbeiter Interessenkonflikte aufzeigen müssen, zu selten eingeholt.

Astra: Keine Gesetzesverstösse

„Wir beschaffen gesetzeskonform“, das habe die EFK auch gezeigt, sagte Astra-Sprecher Thomas Rohrbach zum Bericht. Die EFK habe keinen Fall festgestellt, der das Gesetz verletzt habe.

Das ASTRA wolle aber nicht auf freihändige Vergaben verzichten. „Ein freiwilliger Verzicht auf gesetzmässige freihändige Vergaben wäre mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden.“ Dies gelte es gegenüber dem tieferen Preis abzuwägen, der bei einer Ausschreibung eventuell erzielt werde. Oft lohne sich der Aufwand nicht.

Einige Empfehlungen will das Bundesamt aber umsetzen: Massnahmen für eine zentrale Einkaufsstelle oder bei den Erklärungen der Unbefangenheit seien im Gang. Mit dem Ersatz des Führungssystems solle auch das geforderte interne Kontrollsystem eingeführt werden, und die Mitarbeiter würden bereits in der Bedarfsabklärung geschult. (sda)


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