Erstunternehmer sollen auch für Subunternehmer zahlen
Auf dem Bau soll die Solidarhaftung für ganze Auftragsketten als Mittel gegen Lohndumping eingeführt werden. Darin ist sich der Ständerat einig und hat deshalb ohne Gegenstimme die neue flankierende Massnahme zur Personenfreizügigkeit heute Mittwoch ohne Gegenstimmen verabschiedet.
Damit stimmte der Ständerat stillschweigend der Forderung des Nationalrats zu, wonach der Bundesrat die Solidarhaftung nach fünf Jahren evaluieren muss. Zudem wurde klar festgelegt, dass die Solidarhaftung nicht rückwirkend gilt. Damit sie eingeführt werden kann, muss das Geschäft noch die Schlussabstimmung von übermorgen Freitag überstehen. Die Mehrheiten sind aber komfortabel.
Die Solidarhaftung, die sich auf das Bauhaupt- und Baunebengewerbe beschränkt, legt fest, dass Erstunternehmer für sämtliche Subunternehmer haften, wenn diese die üblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht einhalten. Erstunternehmer müssen damit auch für Bussen an ihre Subunternehmer gerade stehen. Sie haften allerdings erst, wenn die Subunternehmer nicht belangt werden können.
Uneinige Wirtschaft
Zur Debatte war in beiden Räten eine mildere Variante gestanden, die von den Baumeister bevorzugt worden wäre: Hier hätte sich die Haftung nur auf den nächsten Auftragnehmer beschränkt. Mit einem einfachen Vertrag mit dem Auftraggeber, wonach dieser die Lohnbedingungen einhält, wäre die Haftung hinfällig geworden. Dies Variante wurde aber von Stände- und Nationalrat verworfen. (mai/sda)