Erleichterter Bau von Wasserkraftwerken in geschützten Zonen
In national bedeutenden Landschaften und Naturzonen sollen Wasserkraftwerke erleichtert errichtet oder ausgebaut werden können. Der Nationalrat hat heute Freitag eine entsprechende Motion der BDP-Fraktion knapp gutgeheissen.
Wenn ein Wasserkraft-Projekt ein Gebiet im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) betrifft, werde es faktisch fast immer abgelehnt, hält die BDP fest. Die Interessenabwägung zwischen dem Schutz der Natur und der Energiegewinnung werde einseitig ausgelegt. Darum verlangt die Motion eine „ausgewogene Interessenabwägung“. Es sei jeweils auch zu berücksichtigen, ob für den Bau oder Ausbau einer Anlage Ersatzmassnahmen an anderer Stelle möglich wären. Ihren Vorstoss begründet die Fraktion mit der Energiewende, für die ein Ausbau der erneuerbaren Energie nötig sei.
Zum BLN gehören laut Bundesamt für Umwelt (BAFU) 162 Objekte, die 19 Prozent der Schweizer Landesfläche umfassen. Das Inventar soll zum Schutz und der Pflege der landschaftlichen Vielfalt der Schweiz beitragen. Revidiert werden soll das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG). Der Bundesrat zeigt sich einverstanden mit dem Anliegen. Das Geschäft behandelt der Ständerat in einer der kommenden Sessionen.
Ausbau ohne Neukonzessionierung
Ebenfalls mit einem knappen Mehr überwies der Nationalrat ein Postulat von Bernhard Guhl (BDP/AG) zur Wasserkraft: Der Bundesrat soll Gesetzesänderungen prüfen, mit denen Ausbauprojekte ohne Neukonzessionierung realisiert werden können. Hingegen deutlich hat der Nationalrat ein Postulat zum sogenannten Heimfall von Wasserkraftanlagen: Die Befürworter wollten die Regeln überprüfen lassen, nach welchen ein grosser Teil eines Kraftwerks nach Konzessionsende praktisch gratis an den Kanton oder die Gemeinde geht. (mai/sda)