Erholungszone Uto-Kulm
Gut möglich, dass der Streit um die von Hotelier Giusep Fry illelgal errichteten Bauten auf dem Uetliberg bald ein Ende findet. Nachdem der Bundesrat die Teilrevision des Zürcher Richtplans genehmigt hat, könnten illegal erstellten Bauwerke nachträglich legalisiert werden.
Mit dem Entscheid des Bundesrates liegt der Uto Kulm, der Gipfel des stadtzürcher Hausbergs, nun in einer Erholungs- und nicht mehr in einer Landwirtschaftszone. „Dass der Kanton Zürich den Uto Kulm als Erholungsgebiet bestimmt, entspricht einem breiten öffentlichen Interesse“, teilt das Departemenent für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation mit. Mit der vom Zürcher Kantonsparlament letzten Juni vorgenommenen Anpassung des kantonalen Richtplans könne ein Aussenraum langfristig erhalten werden, der von der Bevölkerung intensiv genutzt werde. Berücksichtigt werde dabei auch, dass der Gipfel des Üetlibergs als Teil der Albiskette im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgeführt sei, heisst es weiter.
Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass diese Richtplananpassung unabhängig davon genehmigt werden kann, wie das Bundesgericht im Rechtsstreit über die illegalen Bauten von Uto-Kulm-Hotelier Giusep Fry entscheidet. Das heisst, die Lausanner Richter müssen entscheiden, ob die widerrechtlich erweiterten Gastronomie-Bauten eine nachträgliche Bewilligung erhalten oder ob sie abgerissen werden müssen. Immerhin schafft aber die vom Bundesrat abgesegnete Richtplanänderung die rechtliche Grundlage dafür, dass die illegal erstellten Bauten im Nachhinein bewilligungsfähig werden.
Künftig werden allerdings Ausflugs- und Gastrobereich klar getrennt. In einem Nutzungsvertrag will man zudem fest legen, was auf dem Uto Kulm erlaubt ist und was nicht. Überdies sollen die Fahrten auf den Berg begrenzt und die Helikopterflüge auf zwölf limitiert werden. (mai/sda)