Erhöhtes Unfallrisiko bei Temporärbeit
Wer über mangelnde Erfahrung verfügt und in einem temporären Arbeitsverhältnis steht, bei dem erhöht sich das Unfallrisiko. Dies ist eines der Ergebnisse einer von der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (Ekas) in Auftrag gegebenen Studie.
Quelle: Pixelio
Die mangelnde Kenntnis eines neuen Arbeitsplatzes kann das Unfallrisiko in der ersten Woche führen.
Die Personalverleihbranche beschäftigte 2008 fast 75'000 Vollbeschäftigte. Davon arbeitete ein Grossteil in der Baubranche. Dabei fällt das höhere Unfallrisiko von Leuten, die Temporär arbeiten, auf. Deshalb hat die Ekas die Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) mit einer Studie beauftragt. Der erste Teil der publizierten Studie ortet Unterschiede zwischen der Gesamtheit der verunfallten Bauarbeiter und derjenigen in einem temporären Arbeitsverhältnis. Es zeigt sich, dass letztere im Durchschnitt jünger sind und der Anteil an Ausländern bei ihnen höher ist. Zudem gibt es unter ihnen kaum Lehrlinge und Kaderleute.
Ausserdem steigt das Unfallrisiko zu einem guten Teil mit einer kurzen Beschäftigungsdauer, wie der zweite Teil der Studie zeigt. Das heisst: Die mangelnde Kenntnis eines neuen Arbeitsplatzes führt zu einem erhöhten Unfallgeschehen in der ersten Woche. Das Unfallrisiko von Hilfskräften ist ausserdem mehr als doppelt so hoch wie bei Ausgebildeten.
Arbeitsunfähigkeit nach Unfall höher
Schliesslich lässt sich aus dem dritten Teil Studie ablesen, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nach einem Unfall bei Temporärarbeitenden bis zu 19 Prozent höher ist als in der Baubranche. Zum Heilungsverlauf heisst es: "Je besser die soziale Einbindung der Verunfallten, um so kürzer die Dauer der Arbeitsunfähigkeit."
Die Studie bestätigt laut EKAS, dass man mit den Massnahmen bei Temporärarbeit auf dem richtigen Weg sei. Es gehe darum, für Einsatz- und Verleihbetriebe die nötigen Hilfsmittel für die Vermittlung qualifizierter Arbeitskräfte bereitzustellen. Dazu gehöre der persönliche Sicherheitspass mit den Qualifikationen der Temporärarbeitenden. Wichtig sei ferner, dass beim Personalverleih die gleichen Gebote der Arbeitssicherheit gelten wie in den andern Branchen. Darum will die Ekas ihre Bemühungen mit dem Verband der Personaldienstleiter swisstaffing und den Sozialpartnern der Einsatzbranchen fortsetzen. (sda)