Erfolgreich gegen „unnötige Eingriffe in Landschaft und Natur“
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) zieht eine positive Bilanz über das vergangene Jahr: 16 Eingaben konnten erledigt werden, in zehn Fällen hatte die Organisation Erfolg. Damit sei es gelungen, „unnötige Eingriffe in Landschaft und Natur“ zu vermeiden, teilt die SL mit. Von übermässiger Beschwerdetätigkeit könne keine Rede sein.
Fünf der 16 Einsprachen sind laut SL gutgeheissen worden. In zwei weiteren Fällen wurde das Bauvorhaben zurückgezogen und in dreien wurden die Projekte redimensioniert. Die übrigen fünf rechtlichen Interventionen der SL sind abgewiesen worden; allerdings wurde bei diesen in einem Fall das Projekt zurückgezogen. Eine Einsprache zog die SL nach Vorlage eines Amtsberichtes zurück.
Als wesentlichen Erfolg bezeichnete die SL ihre Einsprache zum Autobahntunnel der A5 bei Twann BE. Das Bundesverwaltungsgericht ordnete für den Tunnel eine Linienführung an, die die national geschützte Reblandschaft weniger stark beeinträchtigt. Weitere gutgeheissene Fälle betrafen eine Einzonung für Villen in Aesch LU, den Teilzonenplan Engstlenalp in Innertkirchen BE und das Wasserkraftwerkprojekt an der Ägina in Obergoms.
2011 machte die SL Einsprachen und Beschwerden zu 24 Fällen - das entspricht dem langjährigen Durchschnittszahl von Interventionen. 2010 intervenierte die SL 28 Mal. Als besonders konfliktreich betrachtet der SL landwirtschaftliche Hochbauten, Erschliessungen und Beregnungsanlagen sowie Tourismusprojekte.
Schwierige Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen
Bei fünf der sechzehn Beschwerden hatte sich die SL gegen Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen gewehrt. 14 Eingaben der Stiftung zu solchen Anlagen waren Ende noch 2011 hängig. „Von übermässiger Beschwerdetätigkeit kann keine Rede sein“, hält die SL dazu in ihrer Medienmitteilung fest. Dennoch sorgen Umweltverbände, die sich gegen Anlagen wie Wasserkraftwerke oder Stauseen engagieren, regelmässig für rote Köpfe. Ein Paradebeispiel dürfte die geplante Erhöhung der Staumauer am Grimsel sein: Weil damit ein geschütztes Moor unter Wasser gesetzt würde, drohen Umweltverbände das Projekt vor Gericht zu bekämpfen.
Die Umweltverbände nutzten ihr Beschwerderecht zurückhaltend und nur bei Projekten, die der Natur schaden und gegen das Gesetz verstossen, hielten dazu Greenpeace Schweiz, Grimselverein, Pro Natura, der WWF und die SL letzten Frühling in einem gemeinsamen Communiqué fest. Die Erhöhung der Staumauer, sei so ein Projekt. Sie verletzte den verfassungsmässigen Moorschutz. (mai/sda)