Erfolg im Kampf gegen Lohndumping: Temporäre erhalten GAV-Schutz
Die Zeitarbeit wird ab 2009 durch einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geregelt. Betroffen sind davon 180 000 Temporärarbeitende in über 100 Berufen, darunter auch viele, die in der Baubranche beschäftigt sind. Die Regelungen bestehender GAV werden in das neue Vertragswerk übernommen.