11:34 BAUBRANCHE

Energiekommission gegen Solarpflicht bei Neubauten

Teaserbild-Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) lehnt die vom Nationalrat beschlossene Solarpflicht für sämtliche Neubauten ab. Es handle sich dabei um einen zu starken Eingriff ins Privateigentum und die Hoheit der Kantone.

Solaranlage auf Hausdach

Quelle: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Solaranlage auf Hausdach. (Symbolbild)

Zurzeit müssen Neubauten mit einer Fläche von über 300 Quadratmetern mit Solarpanels ausgestattet werden. Der Nationalrat hatte entschieden, dass bei sämtlichen Neubauten sowie bei erheblichen Um- und Erneuerungsbauten insbesondere bei Sanierung des Daches Solarpanels installiert werden müssen.

Doch die Kommissionsmehrheit sprach sich gegen eine solche Solarpflicht aus, wie die Urek-S vergangenen Freitag mitteilte. Eine Minderheit unterstützte den Entscheid des Nationalrats, doch nur für Neubauten und Dachsanierungen.

Stattdessen beschloss die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die verpflichtende Nutzung von Solarenergie auf Gebäuden ab einer Fläche von 300 Quadratmetern unbefristet ins geltende Recht zu überführen.

Solarpflicht für Fahrzeugabstellflächen

Hingegen folgte eine Kommissionsmehrheit von 7 zu 3 dem Nationalrat bei der Einführung einer Pflicht, Fahrzeugabstellflächen ab einer bestimmten Grösse mit Solarelementen zu überdachen. Für neue Parkplätze ab einer Fläche von 250 Quadratmetern soll diese Pflicht ab sofort gelten. Für bestehende Parkplätze ab einer Grösse von 500 Quadratmetern mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren.

Eine Minderheit wollte diese Pflicht komplett streichen, eine weitere Minderheit will sie für neue Parkplätze erst ab 500 Quadratmetern und für bestehende Parkplätze ab 1000 Quadratmetern einführen.

Kritik der Umweltorganisationen

Umweltschutzorganisationen kritisierten den Entscheid der Kommission scharf: Es sei bedauerlich, dass die Urek-S nicht dem Nationalrat gefolgt sei, teilte die Schweizerische Energie-Stiftung mit. Der WWF schrieb, der Entscheid verhindere, dass «die einfachsten und günstigsten Flächen für Sonnenstrom genutzt werden».

Birdlife nannte den Entscheid «unverständlich». Das Potenzial auf den Dächern und Infrastrukturen müsse genutzt werden, weil dort keine Konflikte mit der Biodiversität bestünden. Und Grünen-Präsident Balthasar Glättli drohte gar mit einer Solar-Volksinitiative, sollte das Parlament diesen Entscheid nicht korrigieren.

Restwasserbestimmungen sollen weiter gelten

Weiter beantragt die Urek-S mit 8 zu 5 Stimmen, dass der vom Nationalrat beschlossene Artikel zur Sistierung der Restwasservorschriften für Staudämme in Flüssen bei bestehenden Wasserkraftwerken gestrichen wird. Dadurch sollten Produktionsausfälle verhindert werden.

Dieser Artikel sei «verfassungsrechtlich fragwürdig», argumentierte die Kommissionsmehrheit. Und es bleibe genügend Zeit, um für die Problematik der drohenden Produktionsverluste bei den bestehenden Wasserkraftwerken «eine ausgewogene Lösung» zu finden.

Eine Minderheit wollte dem Nationalrat folgen. Sie argumentierte, dass ohne einen vollumfänglichen Erhalt der Stromproduktion aus Wasserkraft der angestrebte Ausbau der erneuerbaren Energie nicht erreicht werden könne.

Bezüglich des Verbots von Solaranlagen in Biotopen von nationaler Bedeutung oder in Wild- und Zugvogelreservaten folgte die Kommission dem Nationalrat.

Vorrang von Solar- und Windenergie

Die Kommission sprach sich auch dafür aus, dass Gebiete, die sich für die Nutzung von Solar- und Windenergie eignen, in den kantonalen Richtplänen ausgeschieden werden sollen. Die Anlagen müssten aber standortgebunden, und deren Bedarf ausgewiesen sein. In diesen Fällen soll die Nutzung der Solar- und Windenergie Vorrang haben gegenüber anderen nationalen Interessen.

Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützte die Urek-S schliesslich das vom Nationalrat beschlossene Programm zur Schaffung eines Marktes für Effizienzdienstleistungen. Dieses sieht vor, dass die Energieversorgungsunternehmen jährlich nachweisen müssen, dass sie bei den Endverbrauchern Massnahmen zur Steigerung der Stromeffizienz ergriffen haben. (sda/pb)

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