Einigung im Gerüstbau
Die Vertragsparteien im Schweizer Gerüstbau haben sich nach zähen Verhandlungen geeinigt: Der bestehende Vertrag wird ein Jahr weitergeführt und die Löhne werden generell um 50 Franken angehoben. Per 1. April 2012 soll ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft treten.
Im neuen GAV würden die Zuschläge bei Überzeit und die bezahlte Reisezeit klarer geregelt, schreibt die Gewerkschaft Unia in einer Medienmitteilung. Die Lohnfortzahlung bei Betriebsunfällen werde ab dem 5. Dienstjahr von 80 auf 90 Prozent angehoben. Ausserdem sollen neu zwei Tage bei Geburt eines Kindes bezahlt werden. Die Sozialpartner müssen das verhandelte Ergebnis noch in den zuständigen Gremien ratifizieren lassen. (sda)