Ein Kanton Glarus voller Bäume
Rodungen sollen nur noch dort kompensiert werden müssen, wo sie auch vorgenommen wurden. Dies ist einer der Schwerpunkte des neuen Waldgesetzes. In der Vernehmlassung wurde es überwiegend als zeitgemäss beurteilt. Skeptisch sind allerdings Kreise des Natur- und Landschaftschutzes.
Quelle: zvg
Mit dem revidierten Waldgesetz will der Bund der aktuellen Entwicklung Rechnung tragen.
Die Waldflächen in den Alpen, Voralpen und im Jura haben allein in den letzten 10 Jahren stark zugenommen. Die Zunahme entspricht in etwa der Fläche des Kantons Glarus. Mit der Revision des Waldgesetzes will der Bundesrat dieser Entwicklung Rechnung tragen. Der Schwerpunkt der Revision besteht darin, dass die Rodung von Waldflächen nur noch in denjenigen Gegenden kompensiert werden müssen, in denen sie vorgenommen werden. In begründeten Fällen soll auf Realersatz verzichtet werden können.
Positiv zur geplanten Gesetzesänderung äussern sich die Kantone, die Arbeitsgemeinschaft für Berggebiete sowie die Dachorganisation der Bauwirtschaft. Für die Pflicht zum Ersatz bei Rodungen wird mehrheitlich ein etwas breiterer Ausnahmekatalog verlangt, während die Stiftung für Landschaftsschutz hier noch weniger Ausnahmen zulassen will. Ebenfalls kritisch äussert sich Pro Natura, die sich gegen eine Waldflächenverkleinerung im Mittelland und in alpinen Siedlungsgebieten wendet.
Einen grundsätzlichen Aspekt enthält die Kritik die Dachorganisation der Schweizer Waldeigentümer, der die Unterstellung des Waldes unter das Raumplanungsgesetz ablehnt und einen weiterhin strengen Rodungsschutz befürwortet. (mai/mgt)