Die Standort-Suche für Tiefenlager geht weiter
Die Suche nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle geht in eine neue, zweite Runde. Die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standorte werden nun vertieft untersucht, wie das Bundesamt für Energie am Donnerstag mitteilte.
Der Bundesrat hatte die Standortsuche im April 2008 eingeleitet. In einer ersten Etappe hatte die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) als mögliche Tiefenlager-Standorte die Gebiete Jura-Ost (ehemals Bözberg AG), Jura-Südfuss (AG), Nördliche Lägern (AG/ZH), Südranden (SH), Wellenberg (NW) und Zürich Nordost (ZH) vorgeschlagen.
In dieser ersten, nun abgeschlossenen Phase klärten Sicherheitsbehörden des Bundes die Eignung der vorgeschlagenen Tiefenlager. Die Ergebnisse wurden in eine breite Vernehmlassung geschickt, zu der 3700 Stellungnahmen aus der Schweiz sowie Deutschland, Österreich und Frankreich eingingen. Sie führten zu Teil-Überarbeitungen des Ergebnisberichts.
Der Bundesrat hat nun den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gutgeheissen und die sechs vorgeschlagenen Standortgebiete in den Sachplan geologische Tiefenlager aufgenommen. Er beauftragte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, die Etappe 2 der Standortsuche zu starten. Diese dauert vier Jahre.
In der ersten Etappen seien nur sicherheitstechnische Überlegungen berücksichtigt worden, sagte Umwelt- und Energieministerin Doris Leuthard am Donnerstag vor den Medien. Nun kämen auch politische Überlegungen hinzu. Dazu gehöre, dass die betroffene Bevölkerung in einem partizipativen Verfahren auch zu den Auswirkungen auf die Region und Entwicklungsfragen äussern können, so Leuthard weiter. 190 Schweizer und 13 deutsche Gemeinden werden mitwirken.
Geklärt wird in der zweiten Etappe auch, wie die oberirdischen Anlagen gestaltet würden. Die zweite Etappe wird vier Jahre statt wie ursprünglich geplant zweieinhalb Jahre dauern.
Ziel der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) ist es, in der zweiten Etappe aus den derzeit zur Diskussion stehenden sechs Standorten mindestens zwei Standorte für schwach- und mittelradioaktive Abfälle und mindestens zwei Standorte für hochradioaktive Abfälle auszuwählen.
Entscheid bis spätestens in zehn Jahren
Die definitive Standortwahl erfolgt in der Etappe 3, in der das Rahmenbewilligungsverfahren eingeleitet wird. Die Rahmenbewilligung wird vom Bundesrat erteilt. Sie muss vom Parlament genehmigt werden und untersteht dem fakultativen Referendum. Laut Leuthard soll der Entscheid spätestens in zehn Jahren gefällt werden.
Gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen übernimmt die vom Eidg. Nuklearinspektorat eingesetzte Expertengruppe geologische Tiefenlager ab 2012 die Aufgaben der bisherigen Kommission Nukleare Entsorgung. Letztere wird aufgelöst. (ffi/sda)