Die Regierung geht aufs Ganze
Nachdem der Kantonsrat den Objektkredit für den Bau des Polizei- und Justizzentrums (PJZ) abgelehnt hat, beantragt der Zürcher Regierungsrat dem Kantonsrat die Aufhebung des Gesetzes für ein Polizei- und Justizzentrum (PJZ). Befürworter wie Gegner wollen nun das PJZein zweites Mal vors Volk bringen.
Quelle: zvg
Mit dem Bau des Polizei- und Justizzentrums auf dem Areal Güterbahnhof in Zürich Aussersihl-Hard hätte gemäss Plan 2011 begonnen werden sollen.
Ohne Objektkredit könne das PJZ nicht realisiert werden, obwohl der Regierungsrat von Gesetzes wegen dazu verpflichtet sei, schreibt der Regierungsrat. Er sehe sich deshalb veranlasst, das PJZG vom 7. Juli 2003 zur Aufhebung zu beantragen. Eine weitere Redimensionierung des Projekts wäre aus Sicht des Regierungsrates problematisch.
Standort würde hinfällig
Sinnvolle Nutzungen müssten dann voraussichtlich an anderen Standorten realisiert werden, womit der Gesetzeszweck - die Zusammenführung von Strafverfolgungsbehörden und Polizei - nicht mehr erfüllt werden könnte. «Das rund 63 000 Quadratmeter grosse Güterbahnhofareal ist eine wertvolle Landreserve an bester Lage. Mit einer Aufhebung des PJZ-Gesetzes und der Auflösung des Kaufvertrags mit den SBB wird auch der Gestaltungsplan PJZ hinfällig», wird in der Regierungsmitteilung bedauert. Die bisher aufgelaufenen Kosten inklusive Entschädigungszahlungen an die SBB belaufen sich gemäss heutigem Erkenntnisstand auf 60 Millionen Franken.
Das Volk soll aus Sachgasse führen
Die Stimmberechtigten des Kantons Zürich sollen nochmals zum Polizei- und Justizzentrum (PJZ) Stellung nehmen können. Dies finden Befürworter wie Gegner des umstrittenen Grossprojektes. Bereits 2003 haben 56 Prozent der Zürcherinnen und Zürcher das Projekt begrüsst.
Wenn der Kantonsrat das PJZ-Gesetz aufhebe, werde die FDP das Referendum ergreifen, teilt die Partei mit. Es dürfe nicht sein, «dass Entscheidungen des Volkes vom Kantonsrat ausgehebelt werden». Die FDP sei nach wie vor überzeugt, dass das PJZ mit der Zentralisierung der Justiztätigkeit der Sicherheit im Kanton Zürich dient und die Justiz effizienter und kostengünstiger arbeiten lässt.
Rasch einen Volksentscheid herbeiführen möchte auch die SP. Die regierungsrätliche Vorlage zur Aufhebung des PJZ-Gesetzes biete die Möglichkeit dazu. SVP, Grüne, GLP und EDU hätten mit ihrer Ablehnung des Objektkredites einen Scherbenhaufen verursacht, indem sie der Verpflichtung des Volksentscheides nicht nachgekommen seien.
Konsens der Parteien in weiter Ferne
Eine Zentralisierung von Polizei und Justiz lehnen die Grünen ab. Polizei und Staatsanwaltschaften sollten sich nicht in einem PJZ verschanzen, sondern ihre Aufgaben bürgernah in eigenen Gebäuden wahrnehmen. Es sei richtig, dass das Volk nochmals Stellung nehmen könne, sagen die Grünen. Die Grünliberalen könnten kaum glauben, dass die Regierung keinen Plan B parallel zur PJZ-Vorlage entwickelt habe. In gewissen Bereichen wie bei den Gefängnisplätzen bestehe dringender Handlungsbedarf. Dafür müsse der Regierungsrat nun rasch «in einem kleinen, realisierbaren und vor allem nachhaltig finanzierbaren Konzept» Lösungen aufzeigen.
Die SVP sieht im Antrag des Regierungsrates ein Eingeständnis dafür, dass dem Volk 2003 «eine auf falschen Angaben und Kostenschätzungen beruhende Vorlage» zur Abstimmung unterbreitet wurde. Der dem Kantonsrat im September vorgelegte Objektkredit habe gezeigt, dass «Regierung und Verwaltung jedes Kostenbewusstsein verloren hat». (ur/sda)