Der Harmonisierung einen Schritt näher
Auf dem Bau sollen künftig alle das gleiche meinen, wenn sie beispielsweise von Gebäudehöhe sprechen. Um diesen und andere Begriffe im Baurecht zu vereinheitlichen, schliessen sich sieben Kantone in einem Konkordat zusammen. Der Bauwirtschaft geht das zu langsam.
Vereinbart haben die Kantone das Konkordat zur "Harmonisierung der Baubegriffe" (IVHB) bereits 2005. Darin werden 30 Begriffe und Messweisen definiert. Fünf Jahre später sind nun genug Kantone beigetreten, damit am Freitag die Gründungsversammlung stattfinden konnte, wie die Konferenz der Bau- und Planungsdirektoren (BPUK) mitteilte.
Das Konkordat tritt ab sofort in Kraft. Mit dabei sind die Kantone Bern, Graubünden, Freiburg, Basel-Land, Aargau und Thurgau. Der Kanton Schaffhausen folgt per 1. Januar 2011. Ob rasch weitere Kantone beitreten, ist laut BPUK schwer abzuschätzen.
Das Abkommen regelt lediglich, was unter bestimmten Begriffen und Messweisen zu verstehen ist. Heute gibt es schweizweit gemäss einem BPUK-Faktenblatt 26 unterschiedliche Definitionen für die Gebäudehöhe. Für die genauen Regeln - wie hoch etwa ein Gebäude sein darf - sind auch mit dem Konkordat die Kantone zuständig.
Nicht zielführend
Für die Bauwirtschaft, aber auch für die Bevölkerung, bedeutet der Wildwuchs zusätzliche Kosten. Der eingeschlagene Weg über ein Konkordat führe aber wohl kaum zum Ziel, hält die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft, bauenschweiz, fest. Trotz nur 30 Definitionen seien nur sieben Kantone dem Konkordat beigetreten.
Über die formelle Harmonisierung des Bau- und Planrechts wird laut bauenschweiz seit den 90er-Jahren im eidgenössischen Parlament diskutiert. Aus Sicht des Verbandes wollen die Kantone mit dem Konkordat vor allem verhindern, dass der Bund ein Gesetz zur Harmonisierung erlässt. Für bauenschweiz wird sich das nicht vermeiden lassen.
Einen Anlauf zu einem solchen Bundesgesetz nahm der Nationalrat zuletzt im September, als er Motionen von Susanne Leutenegger-Oberholzer (SP/BL) und Philipp Müller (FDP/AG) annahm. Sie fordern eine formelle Harmonisierung der Baunormen auf Bundesebene. Für den Vollzug wären weiterhin die Kantone zuständig.
Die Kantone lehnen ein solches Gesetz ab, wie die BPUK festhält. Das Konkordat nehme besser Rücksicht auf die kantonalen Eigenheiten. Bei der Beratung im Nationalrat wollte auch der damalige Bundesrat Moritz Leuenberger nichts von einem nationalen Gesetz wissen. (sda)