16:43 BAUBRANCHE

CO2-Gesetz: Verlängerung des CO2-Reduktionsziels nimmt nächste Hürde

Teaserbild-Quelle: 3005398, Pixabay-Lizenz

Die unbestrittenen Massnahmen im geltenden CO2-Gesetz von 2011 sollen Ende Jahr nicht auslaufen, sondern fortgeführt werden. Auch das Reduktionsziel. Nach dem Nationalrat hat nun die zuständige Kommission des Ständerats einem Übergangsgesetz zugestimmt.

Nachdem das neue CO2-Gesetz im Juni vom Stimmvolks abgelehnt worden ist, laufen unbestrittene Massnahmen im aktuellen CO2-Gesetz per Ende Jahr aus. Um dies zu verhindern, hat der Nationalrat in der Herbstsession ein Übergangsgesetz verabschiedet, das so lange gelten soll, bis Ende 2024 ein neues CO2-Gesetz in Kraft tritt.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) hat den Verlängerungen in der Gesamtabstimmung einstimmig ebenfalls zugestimmt. Dies teilten die Parlamentsdienste heute Freitag mit.  Zu den unbestrittenen Massnahmen, die Ende Jahr auslaufen würden, zählen unter anderem Verminderungsverpflichtungen: Sofern sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu reduzieren, können Unternehmen bestimmter Branchen mit dieser Regelung die CO2-Abgabe zurückerstattet erhalten. Auslaufen würde Ende Jahr auch das Reduktionsziel; Die Parlamentsvorlage sieht vor, dass die Schweiz von 2022 bis Ende 2024 ihre Treibhausgasemissionen um weitere 1,5 Prozent pro Jahr gegenüber 1990 senken soll.

Entscheid fällt in der Wintersession

Der Nationalrat sprach sich für die Fortführung des Status quo aus und hat sämtliche Anträge abgewiesen, die entweder eine Verschärfung oder eine Entschärfung der Vorlage verlangten. Der Ständerat ist diesen Entscheiden nun gefolgt.

Die Ständeratskommission weicht nur in einem Punkt vom Nationalrat ab: Sie will nicht, dass auf Gesetzesstufe definiert wird, dass im Bereich der Zielvereinbarungen die Leistungsaufträge mit den bestehenden Agenturen verlängert werden müssen. Die Kommission betont, dass das aktuelle System auch ohne diese „beschaffungsrechtlich problematische Bestimmung“ bis Ende 2024 Bestand haben werde. Das Geschäft wird in der kommenden Wintersession vom Ständerat behandelt. (sda/mai)

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