Bundesverwaltungsgericht heisst Beschwerde zu Ausschreibung von SBB-Projekt im Tessin gut
Gegen die Ausschreibung für die Arbeiten für die Infrastruktur des neuen SBB Werks in Arbode-Castiglione hat ein Konsortium beim Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde erhoben. Sie wurde vom Gericht nun gutgeheissen. Laut SBB hat der Entscheid keine Auswirkungen auf den Zeitplan der Bauarbeiten.
Wie aus dem heute Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervorgeht, stehen im Zentrum der am 29. März letzten Jahres publizierten Ausschreibung Arbeiten für die Infrastruktur, die das neue SBB-Werk in Arbedo-Castione mit dem bestehenden Bahnnetz verbinden. Für den zu vergebenden Auftrag sind mehrere Offerten eingegangen. Der Zuschlag ging eine eine Konkurrentin des beschwerdeführenden Konsortiums.
Kritik an der Korrektheit der Vergabe
Vor dem Bundesgericht argumentierte das Konsoritium, dass die Vergabe der Arbeiten nicht korrekt abgelaufen sei. Der Auftraggeber habe während der Ausschreibung des Auftrags einer der involvierten Baufirmen die Möglichkeit gegeben, sowohl den technischen Teil als auch den Preis ihres Angebots anzupassen. Im November 2023 erhielt dieses Unternehmen den Zuschlag. Als Grund dafür wurde von der Vergabestelle angegeben, dass das Angebot dieses Anbieters am günstigsten sei.
Während der
Ausschreibung gemachte Klarstellungen dürften nicht dazu führen, dass
Angebote geändert oder Lücken geschlossen würden, merkt das Gericht in
seinem Urteil an. Das Angebot des betreffenden Anbieters hätte gemäss
Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) von der
Ausschreibung ausgeschlossen werden müssen. Das Bundesverwaltungsgericht
hat den Zuschlagsentscheid der SBB aufgehoben und den Zuschlag dem
Konsortium zugeteilt, weil dieses auf der Rangliste den zweiten Platz
erreichte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann beim
Bundesgericht angefochten werden. (Urteil B-6847/2023 vom 15.4.2024)
SBB prüfen Entscheid
Die
SBB nimmt den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis und
prüft ihn, dies erklärte eine Mediensprecherin am Freitag auf Anfrage
der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Der Entscheid habe keine Auswirkungen auf den Zeitplan für den Bau des Werks. - Im
Januar hatten die SBB mitgeteilt, dass sich der Baubeginn in
Arbedo-Castione um ein halbes Jahr verzögere. Demnach könne das Werk
seinen Betrieb erst Ende 2027 statt wie ursprünglich geplant 2026
aufnehmen. Die Kosten für den Bau des Werks bezifferten die SBB
ursprünglich mit 580 Millionen Franken. (sda/mai)
Quelle: Hadi, eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=133265345
Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen.