Bundesverwaltungsgericht gibt grünes Licht für Projektierungszone
Die Projektierungszone am Ende der Piste 28 des Zürcher Flughafens ist rechtens. Das Bundesverwaltungsgericht hat im zweiten Anlauf die Beschwerden der Gemeinde Rümlang und einer Baufirma abgewiesen.
Quelle: Unique
Laut Gerichtsurteil gibt es ein öffentliches Interesse an der Projektierungszone.
Der Flughafen und der Bund wollen mit der Projektierungszone die Option eines Pistenausbaus nach Westen längerfristig sicherstellen. Allerdings steht die Projektierungszone den Bauplänen der im fraglichen Gebiet ansässigen Tiefbaufirma Eberhard Bau AG entgegen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor einem Jahr die Beschwerde der Gemeinde Rümlang und der Baufirma gutgeheissen: Es kam damals zum Schluss, dass eine Planungszone nicht festgelegt werden dürfe, solange der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)-Prozess nicht abgeschlossen und das Objektblatt für die Flughafen-Region nicht verabschiedet sei.
Öffentliches Interesse überwiegt
Der SIL-Prozess soll den Rahmen für den künftigen Ausbau am Zürcher Flughafen abstecken; Das Objektblatt soll frühestens 2010 vom Bundesrat genehmigt werden. Später kam das Bundesgericht zum Schluss, dass es ausreicht, wenn im Rahmen des laufenden SIL-Prozesses eine Pistenverlängerung als Option verfolgt wird.
Die Richter in Lausanne schickten die Sache in der Folge zum neuen Entscheid zurück an ihre Kollegen in Bern. Im zweiten Umgang hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der Gemeinde und der Baufirma nun abgewiesen. Gemäss dem Urteil besteht für die Projektierungszone ein öffentliches Interesse. Dieses überwiege die Interessen der betroffenen Baufirma und der Gemeinde. Es bestehe aus volkswirtschaftlichen Überlegungen ein grosses Interesse daran, dem Flughafen Zürich ein gewisses Entwicklungspotential zuzugestehen. Damit erweise sich die verfügte Projektierungszone als rechtmässig. (sda)
(Urteil A-4654/2009 vom 12.10.2009)