14:05 BAUBRANCHE

Bundesrat will kein Verbot für Fracking

Trotz Erdbebengefahr und anderer Risiken will der Bundesrat Fracking nicht verbieten. Im Vordergrund steht die Gewinnung von Erdwärme. Hingegen lehnt er die Erschliessung von Gasvorkommen mittels Fracking aus klimapolitischen Gründen ab. Zu diesen Schlüssen kommt der Bundesrat in seinem Bericht „Fracking in der Schweiz“, den er im Auftrag des Nationalrats erstellt und heute verabschiedet hat.

Es gebe keinen Grund für ein Verbot der Technologie, heisst es in der Medienmitteilung des Bundesamts für Energie (BFE). Die bestehenden rechtlichen Regelungen auf Bundesebene reichten grundsätzlich aus. Der Bundesrat befürwortet jedoch eine einheitliche Vollzugspraxis in den Kantonen. Dies nicht zuletzt, weil die Gefahren des Frackings vielfältig sind: Fracking kann Erdbeben auslösen, chemische Zusatzstoffe könnten die Gewässer und das Grundwasser verschmutzen. Überdies könnten auch aus der Tiefe geförderte natürlich Schadstoffe wie Schwermetalle oder radioaktive Substanzen eine Gefahr darstellen.

Dennoch ist der Bundesrat der Meinung, dass bei Tiefbohrungen das Risiko für Mensch und Tier auf ein vertretbares Mass gesenkt werde kann, sofern die bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften und die im Bericht definierten Grundsätze (Box unten) angewandt werden.

In einem nächsten Schritt soll nun abgeklärt werden, ob weitere relevante Rechtsgrundlagen – etwa die Verordnung zur Risikoreduktion im Zusammenhang mit Chemikalien – bezüglich Fracking angepasst werden müssen. Ebenfalls geprüft werden soll, ob der Aufbau eines zentralen Katasters sinnvoll und auch möglich ist. Zudem will der Bundesrat Grundlagen für eine einheitliche Vollzugspraxis der Kantone schaffen. (mai/mgt/sda)

Grundsätze bei Tiefbohrungen mit hydraulischer Frakturierung

  • Fracking-Flüssigkeiten dürfen keine schwer abbaubaren umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten.
  • Alle eingesetzten Stoffe und verwendeten Mengen sollen deklariert werden.
  • Die verwendeten Flüssigkeiten sollen sicher gelagert, gehandhabt und anschliessend entsorgt werden, ebenso der Rückfluss samt Schlämmen aus dem Fracking.
  • Bei Bau, Betrieb und Rückbau der Infrastrukturen sind hohe Sicherheitsstandards bezüglich Gewässer- und Bodenbelastungen sowie Treibhausgas-Emissionen einzuhalten.
  • Beim Einsatz von Fracking gilt das Integrale Risikomanagement (ganzer Lebenszyklus des Gesamtprojektes).
  • Für eine genügende Risikoanalyse muss das Wissen über die Beschaffenheit des Untergrunds wenn nötig vertieft werden.
  • Es gilt das Verursacherprinzip mit klar geregelten Verantwortlichkeiten.

(mgt)

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