Bundesrat hebt Bauzonenmoratorium in Obwalden unter Auflagen auf
Der Bundesrat hat den Einzonungsstopp in Obwalden aufgehoben. Dieser war im Mai 2019 erlassen worden, weil der Kanton nicht fristgemäss über einen genehmigten Richtplan verfügte. Vom Bund bewilligt ist nun aber erst ein Teil des neuen Richtplans.
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Bauernhaus auf der Tannalp in der Gemeinde Kerns im Kanton Obwalden. (Symbolbild)
Genehmigt seien die Teile Raumentwicklungsstrategie und Siedlung, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Das Bauzonenmoratorium werde somit aufgehoben, allerdings seien im Rahmen der Richtplangenehmigung Vorbehalte und Aufträge formuliert worden, die Obwalden erfüllen müsse.
Der Kanton legt sein Siedlungsgebiet auf 1088 Hektaren fest.Wesentliche Vorbehalte hatte der Bundesrat bei der Dimensionierung der Arbeitszonen. Hier fehlten genügend konkrete Vorgaben zur Dimensionierung und Kriterien für allfällige Einzonungen.
Auch Erweiterungen des Siedlungsgebiets würden nur unter Vorbehalten genehmigt. So seien Einzonungen nur möglich, wenn der Bedarf dafür nachgewiesen und die Potenziale für die Innenentwicklung ausgeschöpft seien, erklärte Baudirektor Josef Hess (parteilos) auf Anfrage. Entscheide zur Einzonung neuer Arbeitszonen muss der Kanton dem Bundesamt für Raumentwicklung ARE eröffnen.
Mit Einschränkung gerechnet
Mit dieser Einschränkung habe er gerechnet, sagte Hess. Bezüglich Raumplanung greife der Bund heute stärker in die Geschicke der Kantone ein als früher, was einem politischen Willen entspreche.
Mit dem neuen Richtplan erteilt der Kanton zudem seinen sieben Gemeinden differenzierte Aufträge für den Umgang mit ihren Bauzonen. So sind etwa die Bauzonen von Giswil und Lungern zu gross. Trotzdem wird der Kanton laut Hess keine Rückzonungen anordnen, sondern mit Planungszonen arbeiten.
Noch verstärkt werden müssen aus Sicht des Bundes die Aspekte Natur und Landschaft, Landwirtschaft und Energie. Die weiteren Teile des Richtplans (Verkehr, Natur und Landschaft, Tourismus und Freizeit, weitere Raumnutzungen) wird der Bund in einem zweiten Schritt prüfen.Darauf einigte man sich, um in wichtigen Fragen der Raumentwicklung voranzukommen. Mit der Genehmigung des zweiten Teils rechnet der Regierungsrat im Herbst 2020.
Das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG) aus dem Jahr2014 verlangt von den Kantonen, ihre Bauzonen so festzulegen, dass sie dem Bedarf für die nächsten fünfzehn Jahre entsprechen. Die angepassten Richtpläne mussten bis Ende April 2019 genehmigt sein.Neben Obwalden verpassten auch Glarus und Tessin die Frist, was zu Einzonungsstopps führte. (sda)