15:44 BAUBRANCHE

Bundesrat genehmigt Luzerner Richtplan

Der revidierte Richtplan des Kantons Luzern wurde vom Bundesrat genehmigt. Insgesamt ist er zufrieden, verlangt aber in einzelnen Punkten Nachbesserungen. Dies betrifft etwa die Zuständigkeiten von Kanton, Regionen und Gemeinden sowie das Kapitel zu Weilern, Kleinsiedlungen und Streusiedlungsgebieten.

Der Richtplan zeigt, dass sich der Kanton Luzern raumpolitisch strategisch auf seine Zentren und parallel dazu auf die Hauptentwicklungsachse entlang des Ypsilons Suhretal – Luzern/Horw – Reusstal konzentrieren will. Diese Gebiete sollen in eine von einem regionalen Entwicklungsträger ausgearbeitete Strategie eingebettet werden. Des Weiteren sieht der Kanton vor, dass sie der Raumplanungsgesetzgebung sowie dem Grundsatz der haushälterischen Bodennutzung entsprechen müssen. Dieses Vorgehen begrüsse der Bund, sagte Jana Leuschner vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) auf Anfrage.

Obwohl man der Bundesrat den Umstand, dass die regionalen Entwicklungsträger gewisse Aufgaben vom Kanton übernehmen als positiv erachtet, übt er Kritik: Um die Siedlungsentwicklung und -begrenzung zu steuern, müsse der Kanton seine gesetzliche Verantwortung wahrnehmen, er dürfe diese nur teilweise an den die Regionen delegieren. Im Richtplan müssten mindestens konkrete Vorgaben an die Regionen gemacht werden. Darum beauftragt der Bundesrat den Kanton, sicherzustellen, dass bei Neueinzonungen die Vorgaben von Artikel 15 des Raumplanungsgesetzes eingehalten werden: Dieser Artikel besagt, dass Bauzonen nur das Land umfassen, das sich für die Überbauung eignet und weitgehend überbaut ist oder voraussichtlich innert fünfzehn Jahren benötigt und erschlossen werden wird. - Dass der Richtplan auch Villenzonen ermöglicht, wurde übrigens nicht beanstandet.

Präzisere Angaben zu Weilern, Kleinsiedlungen
und Streusiedlungsgebieten

Auch die Kapitel zu Weilern und Kleinsiedlungen sowie Streusiedlungsgebieten entsprechen noch nicht in allen Punkten den Anforderungen des Bundes. Laut Medienmitteilung des ARE müssen Kriterien für die Ausscheidung und Umsetzung von Weilerzonen erarbeitet werden. Zudem wird verlangt, dass die Streusiedlungsgebiete, in denen die Dauerbesiedlung gestärkt und entsprechend erweiterte Nutzungen gewährt werden sollen, im Richtplan räumlich noch weiter präzisiert werden. Nicht zufrieden ist der Bundesrat auch damit, dass der Kanton Luzern in seinen Augen die Landschaft im Vergleich zu den übrigen Themengebieten „eher rudimentär“ behandelt. Er erachte eine zukünftige Gesamtbetrachtung zur Landschaftsentwicklung im Richtplan als notwendig.

Keine Weichenstellung für Luzerner Tiefbahnhof

Dass die Gesamtverkehrspolitik des Kantons Prioritäten bei der Entwicklung des öffentlichen Verkehrs und der Förderung des nicht motorisierten Individualverkehrs setzten will, begrüsst der Bundesrat. Allerdings hält er bezüglich des Projektes „Ausbau Bahnhofzufahrt Luzern: Variante Tiefbahnhof“ jedoch fest, dass sich aus der Genehmigung keine Verpflichtung des Bundes für eine spätere Realisierung und Finanzierung ableiten lässt.

Der Bereich Energie steht im Einklang mit der Energiepolitik des Bundes. Lob erhielt der Kanton vom Bundesrat für seine Anstrengungen, den Energieverbrauch im Gebäudebereich zu senken und den Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch bis 2030 zu verdoppeln.

Insgesamt legt der Kanton Luzern mit seinem zum zweiten Mal gesamthaft überarbeiteten Richtplan eine solide Basis für die räumliche Entwicklung vor, weshalb der Bundesrat diesen an seiner heutigen Sitzung mit den erwähnten Änderungen und einem Vorbehalt genehmigt hat. (mai/mgt)

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