Zukunft des Bahnhofsgebäudes in Trogen AR wird Juristenfutter
Der Schweizer Heimatschutz und der Heimatschutz Appenzell Ausserrhoden sind nicht berechtigt, gegen die abgelehnte Unterschutzstellung des Bahnhofsgebäudes Trogen AR Rekurs einzulegen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Sie können erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens tätig werden.
Quelle: Google Maps
Die Appenzeller Bahnen wollen das Bahnhofgeböude Trogen abreissen.
Es fehlt an einer gesetzlichen Grundlage, damit die beiden Organisationen gegen die vom Gemeinderat Trogen Ende August 2021 abgelehnte Unterschutzstellung des Bahnhofgebäudes rechtlich vorgehen könnten. Das Bundesgericht bestätigt mit einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid ein Urteil des Obergerichts des Kantons Appenzell Ausserrhoden.
Hintergrund des Urteils ist das Vorhaben der Appenzeller Bahnen, das Bahnhofsgebäude abzureissen und durch einen Neubau mit Wohn- und Gewerbenutzung zu ersetzen.
Letzter Entscheid noch nicht gefallen
Die eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) und die eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD) sehen darin eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Ortsbildes von Trogen, wie sie Ende August 2018 in einem Gutachten festhielten.
Der letzte Entscheid darüber, ob der «wichtige Zeitzeuge der Technikgeschichte» tatsächlich verschwinden wird, ist jedoch noch nicht gefällt. Die Heimatschutzorganisationen haben laut Bundesgericht nämlich die Möglichkeit, später im Rahmen der Baubewilligungsverfahren gegen die konkreten Projekte vorzugehen.
Im Gegenzug zur Unterschutzstellung würde es sich bei den Baubewilligungsverfahren um eine Bundesaufgabe handeln. Und in solchen Fällen ist eine Organisation wie der Schweizer Heimatschutz gesetzlich berechtigt, juristische Schritte zu unternehmen.
Zeitzeuge der Bahn- und Dorfgeschichte
Wie der Schweizer Heimatschutz auf seiner Webseite festhält, wurde der Bahnhof Trogen im Jahr 1903 zusammen mit der Trogenerbahn erbaut. Er sei mit seinem «Schweizerhäuschen-Stil» ein intakter Zeitzeuge der Bahn- und Dorfgeschichte sowie ein wichtiger Bestandteil des Ortsbildes.
Eine besondere Stellung geniesse der Bau auch als als «polyfunktionales» Stationsgebäude: Das Gebäude sei damals in erster Linie Bahnhof gewesen, beherbergte zugleich aber auch die Post und Wohnungen für die Angestellten. Obwohl die Unterbringung dieser verschiedenen Funktionen geläufig war, sind laut dem Heimatschutz heute Vergleichsbeispiele nur schwer zu finden. (sda/pb/mgt)
(Urteil 1C_429/2023 vom 10.10.2024)
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Laut dem Schweizer Heimatschutz ist der Bahnhof Trogen mit seinem «Schweizerhäuschen-Stil» ein intakter Zeitzeuge der Bahn- und Dorfgeschichte sowie ein wichtiger Bestandteil des Ortsbildes.