Bundesgericht muss Denkmalpflege-Revision in St. Gallen prüfen
Der St. Galler Heimatschutz und acht weitere Verbände fechten die vom Kantonsrat beschlossene Delegation der denkmalpflegerischen Kompetenzen an die Gemeinden an. Das Bundesgericht soll das revidierte Gesetz überprüfen.
Quelle: Heimatschutz St.Gallen / Appenzell Innerrhoden
Der Heimatschutz will sich gegen die Gesetzesänderung wehren. Im Bild: die Villa Gassner in Flums SG, der trotz Intervention der kantonalen Denkmalpflege der Abbruch droht.
Vom Bund und vom Kanton geschützte Objekte dürften nicht der
Entscheidungshoheit des Kantons entzogen werden, teilten die neun
Schutzverbände am Dienstag mit. Die Anrufung des Bundesgerichts dränge sich
auf, «weil die neuen Bestimmungen gegen das Prinzip der sachgerechten
Entscheidebene verstossen».
Denkmalpflege hätte nur noch Rekursrecht
Wenn Gemeindebehörden Entscheide über Schutzobjekte des
Kantons und des Bundes fällen dürften, könne die kantonale Denkmalpflege ihre
gesetzlich festgeschriebene Aufgabe nicht mehr erfüllen. Sie hätte nur noch ein
Rekursrecht gegen Gemeindeentscheide, und dieses wäre zudem auf Rechtsfragen
beschränkt.
Inhaltliche Fehlentscheide einer Gemeindebehörde liessen
sich mit der neuen Kompetenzordnung nicht korrigieren, bemängeln die Verbände.
Die Regelung widerspreche auch der von der Schweiz ratifizierten
Granada-Konvention, die wirksame Kontroll- und Genehmigungsverfahren verlange.
Auf Referendum verzichtet
Weil es bei der umstrittenen neuen St. Galler Regelung nicht
um eine politische Frage gehe, hätten die Gegner auf ein Referendum verzichtet.
Das neue Gesetz brauche aber eine richterliche Überprüfung, begründen die
Verbände ihre Beschwerde.
Sie weisen darin auf die «Tatsache hin, dass die Mehrheit
der st. gallischen Gemeinden nicht über die nötige Fachkompetenz für
sachgerechte denkmalpflegerische Entscheide verfügt». Dies sei selbst in der
Botschaft zur Gesetzesrevision so festgehalten.
Wenn nicht alle Gemeinden über die nötige Fachkompetenz
verfügten, sei «auch kein rechtsgleicher Umgang mit den Schutzobjekten im
ganzen Kanton gewährleistet». Hinter der Beschwerde stehen neben dem St. Galler
Heimatschutz auch der WWF, Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz und
mehrere Architekturverbände. (sda/pb)