Bundesgericht bestätigt Verletzung der Meldepflicht
Der britische Hedge-Fund Laxey hat beim Aufbau seiner mittlerweile verkauften Beteiligung am Schweizer Baukonzern Implenia das Börsengesetz verletzt. Das Bundesgericht hat den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt.
Die Eidg. Bankenkommission (EBK, heute Finma) hatte 2008 festgestellt, dass der britische Hedge-Fund Laxey beim Erwerb von Implenia-Beteiligungen die börsenrechtliche Melde- und Offenlegungspflicht verletzt habe. Der Entscheid wurde vom Bundesverwaltungsgericht Ende 2008 bestätigt. Dagegen gelangte Laxey ans Bundesgericht. Dieses hat nun die Beschwerde des Hedge-Fund ebenfalls abgewiesen. Das Urteil liegt erst im Dispositiv vor, die Begründung steht noch aus. Laxey wird verpflichtet, 50'000 Franken Gerichtskosten zu übernehmen.
Strafverfahren noch hängig
Laxey hat seine Implenia-Anteile mittlerweile verkauft, wie die beiden Unternehmen Ende 2009 mitteilten. Dabei gaben die Firmen an, ihre rechtlichen Auseinandersetzungen gütlich erledigen zu wollen. Die EBK hatte nach ihrem Entscheid beim Eidg. Finanzdepartement (EFD) Strafanzeige gegen Laxey- Verantwortliche eingereicht. Dieses Strafverfahren wegen Verletzung des Börsengesetzes ist noch hängig. Das Urteil des Bundesgerichts könnte auf den Ausgang einen Einfluss haben. Laut Börsengesetz kann die Verletzung der Meldepflicht mit einer Busse bestraft werden, die bis zum Doppelten des Kauf- oder Verkaufspreises der fraglichen Aktien beträgt.
Die Leiterin des EFD-Rechtsdienstes hatte das Dossier Laxey/Implenia im vergangenen Sommer wegen Anscheins auf Befangenheit abgeben müssen, nachdem sie sich gegenüber den Medien über den Ausgang des Verfahrens geäussert hatte. (sda)