Bund setzt Urteil zu Tempo 60 auf der Basler Osttangente um
Auf der Basler Osttangente der A2 gielten nachts 60 Stundenkilometer. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat ein entsprechendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aktzeptiert. Dies bestätigte das Bundesamt für Strassen (Astra) am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Das Uvek zieht das Urteil nun nicht mehr weiter bis vor Bundesgericht; Es wird damit rechtskräftig. Das Astra werde die Verfügung für die permanente Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit erstellen und im Bundesblatt veröffentlichen. Sobald die Verfügung rechtskräftig sei, werde das Astra die Geschwindigkeitsreduktion auf der Osttangente umsetzen, heisst es weiter in der Antwort.
Erfolg für Anwohnervereins "Ausbau Osttangente - so nicht!"
Das Bundesverwaltungsgericht hiess in seinem Urteil vom 29. Januar 2025 eine Beschwerde des Anwohnervereins "Ausbau Osttangente - so nicht!" gegen das Astra gut. Der Verein wehrte sich dagegen, dass das Astra in seinem Sanierungsprojekt für den Autobahnabschnitt keine Temporeduktion vorsah.
Die nun von den Beschwerdeführern erkämpfte Temporeduktion gilt zwischen 22.00 und 07.00 Uhr auf dem Streckenabschnitt zwischen der Kantonsgrenze zu Baselland und der Landesgrenze zu Deutschland. Dort gilt heute ganztags eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 Stundenkilometern. (sda/mai)