Bund legt Musterstruktur vor: Baukasten für kantonale Baugesetze
Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hat eine Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz ausgearbeitet. Damit stellt der Bund den Kantonen eine Art „Baukasten“ zur Verfügung. Ziel ist es, die verschiedenen kantonalen Baugesetze zu vereinheitlichen und damit die Effizienz beim Bauen zu erhöhen.
Jeder Kanton hat sein eigenes Baugesetz. Das kann mitunter zu Schwierigkeiten führen, wenn man als Bauunternehmer in mehreren Kantonen tätig ist. Um die Effizienz beim Bauen zu steigern und Kosten zu sparen, wäre ein einheitliches Baugesetz daher von Vorteil. Allerdings liegen das Bauwesen und die Raumplanung in der Hoheit der einzelnen Kantone, weshalb der Bund ihnen kein solches überstülpen darf. Aber er kann Empfehlungen aussprechen. Mit der Musterstruktur für ein kantonales Baugesetz, ausgearbeitet vom Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), hat er genau das nun getan.
Es handelt sich laut einer Mitteilung um ein detailliertes Inhaltsverzeichnis eines Baugesetzes. In ausgewählten Teilbereichen enthält es auch ausformulierte Normtexte. Ergänzt wird die Musterstruktur mit Erläuterungen, in denen die Inhalte soweit nötig näher umschrieben werden. Sie könne als eine Art Baukasten verstanden werden, wobei die Kantone die gesamte Gesetzesstruktur oder auch bloss einzelne Teile übernehmen könnten, heisst es im Communiqué des ARE. Die Normtexte orientieren sich an Formulierungen aus bestehenden kantonalen Gesetzen.
Das ARE ist überzeugt, dass ähnlich strukturierte Baugesetze „die Suche und das Verständnis massgebender Regelungen des Baurechts über die Kantonsgrenzen hinaus“ erleichtert. Vereinheitlichte Baugesetze legten zudem eine Grundlage, um auch die entsprechende Verwaltungs- und Gerichtspraxis zu vereinheitlichen. Dies wiederum diene der Rechts- und Planungssicherheit.
Ob die Kantone vom Baukasten aus Bundesbern Gebrauch machen werden, ist unklar. Zumindest der Verband VLP-Aspan ist skeptisch, wie er in einer Mitteilung schreibt. Die Kantone seien aus Gründen der verfassungsmässigen Zuständigkeit vom Projekt eines Musterbaugesetzes durch den Bund nicht begeistert gewesen und hätten deshalb auch nicht in der Begleitgruppe mitgewirkt. Diese gestaltete die Musterstruktur mit und bestand aus Vertretern des Bundesverwaltung, der Rechtswissenschaft, des Gemeindeverbands und dem Kanton Tessin. (mt/pd)