Bürgerliche Parteien abgeblitzt
Der Bundesrat will das Verbandsbeschwerderecht nicht einschränken. Er sieht dafür keinen Handlungsbedarf und widerspricht damit den bürgerlichen Parteien, die im Beschwerderecht der Umweltverbände einen wichtigen Grund für die Blockade zahlreicher Projekte für erneuerbare Energien sehen.
Im Zuge des Atomausstiegs fordern bürgerliche Parteien nämlich, dass die Wasserkraft weiter ausgebaut werden soll. Dagegen wehren sich aber die Umweltverbände, weil sie den Naturschutz gefährdet sehen. Dank dem Verbandsbeschwerderecht können sie Projekte, zumindest für eine Weile, zum Stillstand bringen. Das ist den bürgerlichen Politikern ein Dorn im Auge. Sie bezichtigen die Umweltverbände Blockierer von Ökostromprojekten zu sein und verlangen vom Bundesrat deshalb, dass das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt wird.
Diesen Vorwurf erachtet der Bundesrat jedoch als nicht gerechtfertigt. Er unterlegt dies mit einer Auswertung zum Verbandsbeschwerderecht aus den letzten zwei Jahren. Wie er in einer Antwort auf zwei Vorstösse aus den Reihen der SVP und der FDP schreibt, betrafen von den im Jahr 2009 abgeschlossenen Beschwerdefällen nur gerade einmal drei Projekte aus dem Bereich der erneuerbaren Energien. 2010 waren es sechs Projekte. Keine der Beschwerden sei abgewiesen worden. In den Fällen, in denen vom Verbandsbeschwerderecht Gebrauch gemacht werde, führe es oft dazu, dass ein Vorhaben verbessert werde.
Die beiden Vorstösse zum Verbandsbeschwerderecht empfiehlt der Bundesrat deshalb zur Ablehnung. Bei den Bewilligungsverfahren sieht er aber dennoch Handlungsbedarf. Eine Strategiegruppe klärt zurzeit ab, wie diese zum Ausbau des Stromübertragungsnetzes beschleunigt werden können, schreibt die Regierung. Ausserdem untersucht das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation, wie die Verfahren für Vorhaben zur Produktion für erneuerbare Energie beschleunigt werden können. (ffi/sda)