Bremse für den Glasfaser-Ausbau
Wegen der Einwände der Wettbewerbskommission bei den Kooperationen zum Glasfaser-Ausbau tritt die Swisscom auf die Bremse: Sie überprüft die bereits abgeschlossenen Verträge und sistiert die neuen Kooperationen.
Wie die Swisscmom mitteilt, können die neuen, aber bereits fertig verhandelten Kooperationsverträge vorläufig nicht unterschrieben werden. Der Konzern müsse das Kooperationsmodell aufgrund der neuen Ausgangslage in Frage stellen. Das Investitionsvolumen der noch nicht unterschriebenen Verträge beläuft sich auf 800 Millionen Franken. Insgesamt umfassen die Verträge ein Investitionsvolumen von 1,7 Milliarden Franken. Die bereits unterzeichneten Verträge ermöglichen eine Erschliessung von rund 16 Prozent der Schweizer Wohnungen und Geschäfte mit Glasfaser. Die noch offenen Kooperationen würden zusätzlich rund 14 Prozent beisteuern, heisst es im Comminiqué der Swisscom weiter. Bei den bereits abgeschlossenen Verträgen will die Telekomriesin mit den Partnern nun prüfen, ob Anpassungen am Kooperationsmodell mit vertretbarem unternehmerischen Risiko umsetzbar sind. Ein Alleinbau durch die Swisscom würde aber eine deutliche Verlangsamung des Glasfaser-Ausbaus bedeuten und zu weniger Wettbewerb führen, schreibt der Konzern. Das aktuelle Mehrfaser- und Kooperationsmodell sei während der letzten zweier Jahre an einem runden Tisch unter Leitung der ComCom mit allen Beteiligten entwickelt worden, hält die Swisscom fest. Dank dieser Einigung der Branche sei in der Schweiz eine einzigartige Dynamik im Glasfaserausbau ausgelöst worden.
Vetragsklauseln in der Kritik
In ihrem Bericht zu den Glasfaserkooperationen in Basel, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich kritisierte die Wettbewerbskommission (Weko) verschiedene Vertragsklauseln, die die elementare Eckpunkte des Kooperationsmodells sind. Laut der Wek enthalten einige Vertragsklauseln "harte Kartellabreden". Im Bericht und im Zusammenhang neuer Äusserungen des Sekretariats der Weko wird gemäss Swisscom deutlich, dass das Sekretariat die Kooperationen ausschliesslich streng rechtlich beurteilen wird, ohne die reale Marktdynamik abzuwarten. Das Weko-Sekretariat nehme dabei eine unrealistische Marktabgrenzung vor, indem es das Glasfasernetz isoliert und nicht als Teil des gesamten Breitbandmarktes betrachte. Mit ihrer Beurteilung verbiete das Weko-Sekretariat faktisch die Kooperationen in der aktuellen Form. (mai/sda)