Billiger Wohnen
Die Senkung des Referenzzinssatzes ist ein klares Signal für den Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverband (MV). Nach Ansicht des MV haben damit viele Mieter ein Anrecht auf niedrigere Mieten. Der Hauseigentümerverband (HEV) zeigt sich offen für Mietzinssenkungen.
Die Reduktion des Referenzzinssatzes von 3 auf 2,75 Prozent entspricht einer Mietzinsreduktion von 2,91 Prozent. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Mieten um so viel gesenkt werden müssen. „Gegen diesen Senkungsanspruch kann der Vermieter 40 Prozent der Teuerung sowie allgemeine Kostensteigerungen aufrechnen“, erklärte HEV-Direktor Ansgar Gmür auf Anfrage der SDA. „Eine grosse Menge Mieter wird profitieren“, räumt Gmür ein. Wie viele Mieten tatsächlich gesenkt würden, sei allerdings nicht im Voraus abzuschätzen. Der HEV empfiehlt Vermietern, ihre Mietzinsen aufgrund der neuen Situation zu überprüfen.
Zurückhaltend zeigte sich hingegen der Schweizerische Verband der Immobilienwirtschaft (SVIT). Die Senkung des Referenzzinssatzes sei kein Freipass für tiefere Mieten, teilte er mit. Jedes Mietverhältnis müsse individuell betrachtet werden.
Der MV empfiehlt Mietern, die Vermieter schriftlich zur Senkung des Mietzienses aufzufordern. Laut einem Communiqués des Verbands besteht seit längerem Handlungsbedarf: „Viele Miethaushalte warten noch auf die Mietzinsreduktion, die ihnen wegen des im Jahr 2009 gesunkenen Referenzzinssatzes von 3,5 auf 3 Prozent zusteht.“ (mai/sda)