Bewilligungspflicht für Kleinstbauten abschaffen
Kleinstbauten wie Velounterstände, Spielhäuser oder Geräteschöpfe mit einer Grundfläche von weniger als sechs Quadratmetern sollen im Kanton Zürich künftig nicht mehr bewilligt werden müssen. Eine Behördeninitiative aus Winterthur ist heute vom Kantonsrat vorläufig unterstützt worden.
Die vom Grossen Gemeinderat Winterthur eingereichte Initiative verlangt eine Revision des Planungs- und Baugesetzes. Die heutige Bewilligungspflicht führe zu einer starken Belastung der Verwaltung mit Baugesuchen, die schlussendlich alle bewilligt würden, hiess es in der Begründung des Stadtparlaments. Zudem mache die zu entrichtende Gebühr rasch einen wesentlichen Anteil der Anschaffungskosten der Kleinstbauten aus. Das Winterthurer Parlament hatte sich am 18. Juni ohne Gegenstimme für das Anliegen ausgesprochen.
Im Kantonsrat gab es nur wenige Stimmen aus der SP-Fraktion. So warnte Monika Spring (SP, Zürich, davor, dass eine Lockerung eine Mehrbelastung der Friedensrichterämter und Zivilgerichte zur Folge haben könnte. Im Zusammenhang mit der Verdichtung des Siedlungsgebiets nach innen müsse der hohen Qualität der Umgebungsgestaltung grosses Gewicht beigemessen werden. Für Martin Geilinger (Grüne, Winterthur) sollte geprüft werden, ob eine freiwillige Baubewilligungspflicht für Kleinstbauten möglich wäre. Er schlug eine Regelung vor, wonach dann auf eine Bewilligung verzichtet werden kann, wenn die Nachbarn mit dem Projekt einverstanden sind. CVP-Vertreter Josef Wiederkehr (Zürich) appellierte an den Regierungsrat, die Absichtserklärung der Baudirektion, die Definition der Kleinstbauten anzupassen, auch umzusetzen. Und Carmen Walker-Späh (FDP, Zürich) will mit der vorläufigen Unterstützung der Behördeninitiative den Druck auf den Regierungsrat aufrechterhalten. Es gehe um ein „kleines Schrittchen zur Liberalisierung bei der Bewilliungspflicht“. (mai/sda)