Bewilligung von Gesuchen noch bis Ende Jahr
Auch im Kanton Nidwdalden können Baugesuche für Zweitwohnungen bis Ende Jahr nach dem bisherigem Recht bewilligt werden. Diese Empfehlung hat der Regierungsrat abgegeben. Betroffen sind aber nur die Gemeinden Emmetten und Dallenwil.
Obwohl in Emmetten NW der Zweitwohnungsbestand klar über 20 Prozent liegt, kö
Alle anderen Nidwaldner Gemeinden seien nach heutigem Stand von der Umsetzung der Initiative nicht betroffen, teilte die Baudirektion mit. Der Zweitwohnungsbestand in Emmetten liegt klar über 20 Prozent. In Dallenwil liegt er in diesem Bereich.
Am 11. März hatte das Schweizer Volk die Initiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» angenommen. Bei der Umsetzung der Initiative würden sich allerdings einige Rechtsunsicherheiten zeigen, heisst es in der Mitteilung weiter. Neben Unklarheiten, wann eine Wohnung als Zweitwohnung zu gelten habe, sei auch die Bedeutung der Übergangsbestimmung widersprüchlich.
Die Übergangsbestimmungen zur Zweitwohnungsinitiative würden aber deutlich festhalten, das Baubewilligungen für Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von mehr als 20 Prozent ab 1. Januar 2013 nichtig sind, schreibt die Regierung. Aus dieser Bestimmung schliesst sie, dass nach dem 11. März 2012 eingereichte Baugesuche weiterhin nach dem bisherigen Recht zu beurteilen sind und Baubewilligungen bis Ende Jahr erteilt werden können. Somit hält sich der Kanton Nidwalden an die Empfehlungen der Gebirgskantone. (sda/aes)