Beschwerden gegen Erläuterungen abgewiesen
Die kantonale Abstimmung über die Tangente Zug/Baar kann am 29. November wie geplant stattfinden. Wie die Baudirektion mitteilte hat das Verwaltungsgericht des Kantons eine Beschwerde gegen die Regierungsrätlichen Erläuterungen abgewiesen.
Die Beschwerdeführer hatten der Regierung vorgeworfen, in verschiedenen Passagen die Stimmberechtigten nicht korrekt und nicht vollständig zu informieren. Beanstandet wurden sowohl Erläuterungsteste als auch Illustrationen und Karten. Das Verwaltungsgericht hat dem nun widersprochen: Das Abstimmungsbüchlein enthalte keine irreführende Ausführungen und Darstellungen. Das Stimmvolk kann laut Gericht seinen Willen unbeeinflusst und frei äussern.
Mit der Tangente Zug/Bar sollen bis 2020 die Berggemeinden wie Ägeri und Menzingen eine direkte Verbindung zur Autobahn erhalten. Bis jetzt muss man über Zug oder Baar fahren. Die Tangente soll nun diese Lücke schliessen. Es wird mit Investitionen von 200 Millionen gerechnet. (mai/sda)