Beschwerde gegen Schutz der ZHB
Nachdem der Kanton Luzern beschlossen hat, die Zentral- und Hochschulbibliothek (ZHB) in Luzern unter Schutz zu stellen, hat die Dienststelle Immobilien hat nun beim Bildungsdepartement eine Beschwerde eingereicht.
Die dem Bildungsdepartement zugeordnete Dienststelle Hochschulbildung und Kultur hatte die ZHB am 7. Januar 2013 unter Denkmalschutz gestellt. Wie die Staatskanzlei mitteilt, wehrt sich dagegen nun die zum Finanzdepartement gehörende Dienststelle Immobilien. Beschwerdeinstanz ist der Bildungsdirektor. Die Dienststelle Immobilien sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil der Kantonsrat vergangenen November mit einer Motion den Abriss der ZHB verlangt hatte. Mit der Beschwerde würden die Interessen des Kantonsrates wahrgenommen, teilte die Staatskanzlei am Dienstag mit.
Unerwartet kommt die Beschwerde nicht. Ende Januar war sie von Finanzdirektor Marcel Schwerzmann im Kantonsrat angekündigt worden. Er hatte auch darauf hingewiesen, dass der Wille des Parlamentes zwar politisch relevant sei, juristisch aber keine Einsprache gegen die Unterschutzstellung begründe. Die Unterschutzstellung der 1951 erbauten ZHB wurde mit ihrem künstlerischen, historischen und wissenschaftlichen Wert begründet. Der Bau gehöre zu den bedeutendsten öffentlichen Profanbauten der Spätmoderne in der Stadt Luzern.
Beantragt worden war die Unterschutzstellung im Februar 2012 von der kantonalen Denkmalkommission. (sda)