Beschwerde gegen Bauprojekt abgewiesen
Die Beschwerde gegen zwei städtische Baurechtsverträge für die geplante Wohnüberbauung "Ringling" in Zürich-Höngg wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Die Gegner schliessen den Gang ans Bundesgericht nicht aus.
Die Baurechtsverträge für das Grossprojekt "Ringling", im Rütihofquartier in Zürich-Höngg, das den Bau von 271 Wohnungen durch zwei Baugenossenschaften vorsieht, wurden im Januar 2008 vom Stadtparlament abgesegnet. In der Folge wies der Bezirksrat eine Beschwerde der Anstösser ab, worauf diese den Entscheid ans Verwaltungsgericht weiterzogen. Die Gegner verlangen, dass das Land an die Bauträger nicht vergünstigt, sondern zum Verkehrswert abzugeben sei. Die Stadt habe keine gesetzliche Grundlage für diese Art von Wohnbauförderung. Gemäss einer Mitteilung des Stadtrates wurde der erstinstanzliche Entscheid vom Verwaltungsgericht vollumfänglich bestätigt. Dieses habe ausgeführt, dass der Verke-hrswert für die Baurechtsverträge "unter keinen Umständen von Belang" ist und dass die gesetzlichen Grundlagen durchaus genügen.
Gegner machen weiter
Die Gegner sprechen von einem "politischen Entscheid". Bei seiner Urteilsfindung habe das Gericht zu viele parteipolitische Erwägungen einfliessen lassen, erklärte Jean Bollier, der frühere FDP-Gemeinderat und Präsident der IG Pro Rütihof auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Den definitiven Entscheid über einen Weiterzug des Urteils bis ans Bundesgericht, werden die Gegner noch vor Ende des Monats fällen.(sda)