Beschwerde gegen Aarauer Fussballstadion abgewiesen
Die Stadt Aarau ist bei der Planung des neuen Stadtteils Torfeld Süd mit einem neuen Fussballstadion für den FC Aarau einen Schritt weiter: Das Bundesgericht wies eine Beschwerde von Anwohnern des Gönhardquartiers gegen die Nutzungs- und Gestaltungsplanung als unbegründet ab.
Laut Stadt Aarau ist die Planung mit dem Gerichtsentscheid nun definitiv rechtskräftig, und für künftige Baubewilligungen besteht Rechtssicherheit.
Im Mai 2011 hatte die Aargauer Regierung die Nutzungsplanungsänderung und den Gestaltungsplan Torfeld Süd genehmigt. Dagegen gingen beim kantonalen Verwaltungsgericht zwei Beschwerden ein. Weil das Gericht im Februar 2012 nicht darauf eintrat, zogen die Beschwerdeführer vor Bundesgericht. Dieses behandelte nun einzig die Frage der Legitimation der Beschwerdeführer. In ihrem Ende April gefällte Urteil kamen die Lausanner Richter zum Schluss, dass die vorgesehenen neuen Nutzungen im Gebiet Torfeld Süd zwar auch auf der Weltistrasse zu etwas Mehrverkehr führen könnten, dass dieser aber bescheiden bleiben dürfte. Die Verkehrszunahme führe keinesfalls zu einer deutlich wahrnehmbaren Erhöhung des Lärmpegels. Es könne deshalb nicht von einer spezifischen Betroffenheit gesprochen werden, wird gemäss der Mitteilung der Stadt Aarau die Abweisung der Beschwerde begründet. Die Verneinung der Beschwerdelegitimation durch die Vorinstanzen verletze daher kein Bundesrecht.
Das neue Fussballstadion als Kernprojekt im neuen Stadtteil Torfeld Süd liegt in der Nähe des Bahnhofs Aarau. Der Ersatzbau für das veraltete Brügglifeld- Stadion soll ungefähr 160 Meter lang und 24 Meter hoch werden. Es soll bei Konzerten bis zu 14'500 Zuschauern Platz bieten. Im Erdgeschoss des Stadions ist ein Einkaufszentrum geplant. Das Stadion erhält eine eigene Haltestelle der Wynental- und Suhrentalbahn (WSB). (sda/mai)