Beschwerde der Weko zur Vergabe einer Schwimmbad-Sanierung gutgeheissen
Die Wettbewerbskommission (Weko) hat Beschwerde wegen der Sanierung eines Schwimmbads erhoben. Eine Gemeinde setzte für die Vergabearbeiten ein Planungsbüro ein, das empfahl, die Sanierung an ein Unternehmen zu vergeben, zu dem verwandtschaftliche Beziehungen bestanden.
Das Planungsbüro habe im Namen der Gemeinde mehrere Unternehmen
zur Eingabe von Offerten für die Sanierung eingeladen, heisst es in einer
Mitteilung von Dienstag. Bei einem davon sei der Bruder des Geschäftsführers des
Planungsbüros tätig. Auf den Vorschlag des Büros gestützt, beabsichtigte die
Gemeinde den Auftrag an dieses Unternehmen zu vergeben.
Dieses Vorgehen hat laut der Weko andere Unternehmen
benachteiligt und den Wettbewerb verhindert. Damit seien das Binnenmarktgesetz
(BGBM) sowie die Vorbefassungs- und Anstandsregeln des kantonalen
Beschaffungsrechts verletzt worden. Die
Weko hat deshalb Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich erhoben,
das diese gemäss Mitteilung am 26. August 2021 guthiess.
Gemeinden auf Probleme hingewiesen
Die Verflechtung von planerischen Tätigkeiten und
Angebotseinreichungen treten laut der Weko bei öffentlichen Vergaben wiederholt
auf. Im letzten Jahr habe man deshalb präventiv ausgewählte Gemeinden auf
mögliche Probleme hingewiesen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Nur mit
fairen Verfahren werde der Marktzugang und somit der Wettbewerb in
Beschaffungsverfahren sichergestellt, heisst es weiter. Ein funktionierender
Wettbewerb trage zur Qualität und Effizienz bei und verhindere überhöhte
Preise.
Das Binnenmarktgesetz bezweckt den freien und
gleichberechtigten Zugang zum Markt. Das BGBM enthält hierfür auch
Mindestvorgaben für kantonale und kommunale Beschaffungen. Aufsichtsbehörde für
das Binnenmarktgesetz ist die Weko, die die Möglichkeit hat, bei Verstössen
Beschwerde zu erheben. (mgt/pb)