Berner Regierung gegen Frist bei Solarpflicht für bestehende Bauten
Der Berner Regierungsrat teilt nach eigenem Bekunden die Stossrichtung der kantonalen Solar-Initiative. Trotzdem hat er am Montag einen Gegenvorschlag zum Volksbegehren der Grünen vorgelegt.
Quelle: Ulrike Leone, Pixabay, public-domain-ähnlich
Solaranlage auf einem Dach. (Symbolbild)
Es gebe «kleine, aber wichtige Differenzen», sagte Energiedirektor Christoph Ammann (SP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Dabei geht es insbesondere um die Pflicht, bestehende Bauten mit einer Solaranlage auszustatten.
Diese Solarpflicht soll nur gelten, wenn Dachflächen saniert werden, findet die Regierung. Die Initianten gehen einen Schritt weiter: Spätestens bis 1. Januar 2040 müssten alle bestehende Bauten nachgerüstet sein – Sanierung hin oder her. Das hält der Regierungsrat für unverhältnismässig.
Solaranlagen nur auf Dachflächen
Weiter will die Regierung eine Vorschrift für Solaranlagen nur auf Dachflächen. Im Initiativtext ist hingegen die Rede von «Dach- oder Fassadenflächen». Die Regierung hält eine Vorschrift für Fassaden «aus verschiedenen Gründen für problematisch», ohne genauere Angaben zu machen.
Einig mit den Initianten ist die Regierung, wenn es um die Dächer von Neubauten geht. Diese sollen «möglichst vollständig für die Produktion von Solarenergie genutzt werden».
Der Gegenvorschlag kommt nun in den parlamentarischen Prozess. Zunächst wird er der vorberatenden Kommission unterbreitet. Die Beratung im Grossen Rat ist in der Herbstession geplant, wie Regierungsrat Ammann sagte.
Grüne legen sich noch nicht fest
Würden die Initianten ihr Begehren zurückziehen, könnte der Grosse Rat den Gegenvorschlag verabschieden – eine Volksabstimmung bräuchte es dann nicht mehr. Die Grünen liessen am Montag allerdings offen, ob für sie ein Rückzug in Frage kommt.
Der exakte Text des Gegenvorschlags liege ja noch nicht vor, sagte David Müller, Vizepräsident der Grünen Kanton Bern und Mitglied des Initiativkomitees. «Wie gross die Differenzen sind, kann ich noch nicht abschliessend beurteilen.»
Durch Bundesrecht überholt
Es mache durchaus Sinn, die Solarpflicht bei bestehenden Bauten mit einer Frist bis 2040 zu verlangen – Sanierung hin oder her. Die Initiative könne so zu einer zusätzlichen Beschleunigung des Solarausbaus beitragen. Bei den Fassaden gebe es zudem ein zusätzliches Potenzial, insbesondere für die Winterstromproduktion.
Die Grünen hatten ihre Initiative Ende 2021 mit 18'379 gültigen Unterschriften eingereicht. Teilweise wurde das Begehren inzwischen durch Bundesrecht überholt. Mit einem dringlichen Bundesbeschluss wurde die Solarpflicht für grössere Neubauten erlassen, befristet bis Ende 2025. Der Kanton Bern setzte diese Vorgaben mit der Revision der Energieverordnung auf Anfang 2023 um. (sda/pb)