Berner Handänderungssteuer und die Folgen
Vergangenen Mai gaben die Stimmberechtigten des Kantons Bern grünes Licht für eine Teilabschaffung der Handänderungssteuer. Sie tritt zwar erst 2015 in Kraft, wirkt sich aber bereits aus.
Mit dem teilweisen Wegfall der Handänderungssteuer ist der Erwerb von Wohneigentum, welches man selber nutzt, bis zu einem Kaufpreis von 800‘000 Franken steuerfrei. Beim Kanton rechnet man künftig mit einem jährlichen Ausfall an Einnahmen von 20 Millionen Franken.
Die Auswirkungen der Teilabschaffung sind bereits spürbar, obwohl die Teilabschaffung erst kommendes Jahr in Kraft tritt. Denn wie die Zeitung „Der Bund“ berichtet, gehen die Erträge aus der Handänderungssteuer seit dem Volksentscheid zurück: Ende Oktober hatten bereits 7,7 Millionen gefehlt. Bis zum aktuellen Zeitpunkt hätte der Kanton gemäss Budget 97,7 Millionen Franken einnehmen sollen, effektiv seien es aber nur 90 Millionen, schreibt die Zeitung. Den Grund ortet der „Bund“ im Umstand, dass viele Immobilienkäufer vom Wegfall der Steuern profitieren wollen und darum bis 2015 warten, oder aber immerhin mit der Anmeldung des Kaufvertrages beim Grundbuchamt warten.
Finanzdirektorin Beatrice Simon sieht diese Entwicklung entspannt. Es komme im Verlauf des Budgetvollzugs ohnehin zu negativen wie positiven Auswirkungen im Millionenbereich, erklärte sie gegenüber der Zeitung. (mai)