Bei Minustemperaturen in ausgehöhltem Haus geschlafen
Drei tschechische Bauleute haben mitten im Winter auf der Baustelle eines Einfamilienhauses im Baselbiet wohnen müssen. Grund: Ihre Firma hatte ihnen trotz Vorschrift keine Unterkunft bezahlt.
Laut der Zentralen Paritätischen Kommission (ZPK), die diesen Fall aufgedeckt hat, häufen sich Verstösse bei Entsendebetrieben. Die ZPK ist Kontrollorgan für den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag im Baselbieter Ausbaugewerbe. Jährlich überprüft sie rund 1'200 Baustellen. Wie die ZPK mitteilte, trafen ihre Kontrolleure das tschechische Trio im eisigen Januar bei der Totalsanierung eines alten Einfamilienhauses an. Die Firma, die die drei in die Schweiz entsendet hat, müsste ihnen unter anderem eine Unterkunft bezahlen. Weil sie das nicht tut, haben die Bauleute auf Matratzen im ausgehöhlten Haus übernachtet und im Garten auf einem Grill gekocht. Überdies hatten sie auch keine Schutzkleider. Ihr Auftrag dort dauerte laut einem ZPK-Sprecher wahrscheinlich Wochen.
Pro Jahr werden laut ZPK etwa ein halbes Dutzend auf Baustellen Untergebrachte erwischt. Dieser Fall bei Minustemperaturen sei "ganz krass", passe aber zu einem Negativtrend: Zum einen treffe man immer mehr Personen aus den neuen EU- Staaten aus dem Osten an, die kaum Deutsch sprechen, was auch die Kommunikation erschwerwe. Zum anderen werde zunehmend an der Unterbringung gespart. Laut ZPK werden die Arbeiter in heillos überfüllte Ferienwohnungen gepfercht. Für diese gebe es etwa im Südbadischen nahe der Schweizer Grenze inzwischen einen richtigen Markt mit hunderten von Logis.
Die ZPK schreibt von einer "alarmierenden Entwicklung". Fehlbaren Arbeitgebern - in besagtem Fall ist die Firma noch nicht sicher ermittelt - droht eine Konventionalstrafe mindestens in der Höhe der eingesparten vorgeschriebenen Entschädigungen für Unterkunft und Verpflegung. Der Bundes-Ansatz liegt bei 150 Franken pro Person und Tag. (sda/mai)