Bauvorhaben auf Zürcher Halbinsel vorerst gestoppt
Das geplante Bauprojekt auf der Halbinsel Giessen bei Wädenswil ZH kann vorerst nicht realisiert werden, denn das Zürcher Verwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Luxusüberbauung gutgeheissen. Die Bauherrschaft will die Fälle nun ans Bundesgericht weiterziehen.
Es hätte ein Luxusprojekt der Extraklasse werden sollen. Stattdessen findet das Bauvorhaben auf der Halbinsel Giessen bei Wädenswil ZH für den Moment ein abruptes Ende. Grund dafür sind der Schweizer Heimatschutz (SHS) und die Zürcherische Vereinigung für Heimatschutz (ZVH), die sich dezidiert dagegen wehren, dass auf der Halbinsel Giessen zwischen Bahnlinie und Zürichsee eine aus dem 19. Jahrhundert stammende Industrieanlage weichen muss.
Bereits das Baurekursgericht gab den beiden Organisationen teilweise recht, indem es das Wohnhaus Giessen 9 und das sogenannte Waschhaus als schutzwürdig erachtet. In der Folge hob es die Baubewilligung auf und forderte den Stadtrat auf, die beiden Gebäude unter Schutz zu stellen. Bezüglich des Fabrikkomplexes Giessen 8 und der Kosthäuser hatte die Vorinstanz hingegen befunden, diese Bauten dürften aus dem Inventar entlassen werden. Gegen diese Entscheide erhoben beide Seiten Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich.
Dieses hat nun nicht nur die Beschwerde der Bauherrschaft gegen die Unterschutzstellung von Wohn- und Waschhaus abgewiesen, sondern gleichzeitig auch die Beschwerde der ZVH und des SHS gutgeheissen. Demnach dürfen vorerst weder die Kosthäuser noch der Fabrikkomplex aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Bauten entlassen werden, da eine solche Entlassung von den Behörden ausdrücklich an die Baubewilligung für die Luxusüberbauung geknüpft gewesen sei. Die Baubewilligung wurde deshalb bis auf weiteres sistiert.
Die Bauherrschaft ist bereits wegen der Entscheide beim Bundesgericht vorstellig geworden. Das letzte Wort ist in diesem Fall somit noch nicht gesprochen. (ffi/mgt)