15:19 BAUBRANCHE

Kantonale Abstimmungen: Solarinitiative der Berner Grünen fiel durch

Teaserbild-Quelle: Illustration SIC / Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Keine Solarpflicht bei Dachsanierungen im Kanton Bern, dafür ein 56-Millionen-Kredit im Kanton Freiburg für ein neues Lager für das Kulturerbe des Kantons: Am Wochenende wurde lediglich über ein paar wenige baurelevante Vorlagen auf Kantonsebene entschieden.

Bern:  Keine Solarpflicht bei Dachsanierungen, aber bei Parkplätzen

Die Solarinaitiative der Berner Grünen ist durchgefallen. Die Stimmbevölkerung lehnte sie klar ab, sagte aber Ja zum Gegenvorschlag des Kantonsparlaments. Damit gilt zwar keine Solarpflicht bei Dachsanierungen, dafür müssen aber künftig grössere Parkplätze mit Solarzellen versehen werden.

Montage Solarpanels.

Quelle: 8510670, Pixabay-Lizenz

Wer sein Haus saniert ist im Kanton nicht verpflichtet, Solarmodule auf dem Dach anzubringen.

Im 2021 hatten die Grünen eine Initiative eingereicht, die verlangte, dass im Kanton alle neuen und bestehenden Bauten mit einer Solaranlage ausgerüstet werden werden müssen, sofern sich die Dach- oder Fassadenflächen dafür eignen und die Installation zumutbar ist. Für bestehende Bauten hätte eine Übergangsfrist bis 2040 gegolten. Dem Kantonsparlament war dies zu weit gegangen; deshalb wurde ein Gegenvorschlag ausgearbeitet: Bei diesem gilt bei Neubauten nur noch eine Solarpflicht für Dächer, nicht aber für Fassaden. Er sieht zudem vor, dass Eigentümerschaften bei Sanierungen lediglich noch melden müssen, ob sich Dachflächen für die Solarenergienutzung eignen.  Des Weiteren gilt eine eine Solarpflicht für für gewisse grosse Parkplatzneubauten und Park-and-ride-Anlagen. - Am vergangenen Abstimmungswochenende ist der Gegenvorschlag klar mit einem Zweidrittelsmehr angenommen worden. Die Initiative verwarf der Souverän mit einem deutlichen Nein-Anteil von etwas mehr als 71 Prozent. 

Grüne, SP, EVP, GLP, Umwelt- und Naturschutzorganisationen wie der WWF oder Greenpeace, der VCS, die Schweizerische Energiestiftung,Swissolar, die Kleinbauern Vereinigung und der Arbeitnehmendenverband Travailsuisse hatten sich für die Initiative ausgesprochen.  Den Gegenvorschlag unterstützten die Mitte, SVP, FDP und EDU, die Berner Wirtschaftsverbände, der Hauseigentümerverband, der Bauernverband und der bernische Elektrizitätsverband.


Freiburg: 56 Millionen Franken für ein Interinstitiutionelles kantonale Lager für Kulturgüter

Die Bagger können endgültig auffahren: Im freiburgischen Givisiez will der Kanton ein grossangelegtes Lager errichten, in dem das Kulturerbe Freiburgs, das sich aktuell auf 29 Standorte verteilt, sicher untergebracht werden kann. Der Souverän hat dem dafür nötigen 56-Millionen-Kredit zugestimmt.

Interinstitutionelle Lagerzentrum des Kanton Freiburg

Quelle: Illustration SIC / Etat de Fribourg - Staat Freiburg

Das künftige interinstitutionelle Lagerzentrum des Kantons Freiburg in Givisiez. (Visualisierung)

Zurzeit verteilt sich das reiche Freiburger Kulturerbe auf über 29 Standorte. Allerdings erfüllen mehrere dieser Lagerstätten die erforderlichen Konservierungs- und Sicherheitsstandards nicht mehr. Deshalb plant der Kanton in Givisiez ein interinstitutionelles kantonales Lager (SIC) für Kulturgüter, in dem die Sammlungen von insgesamt zwölf Institutionen an einem Ort zusammengeführt und optimal gelagert und geschützt werden können. Darunter das Staatsarchiv, das Museum für Kunst und Geschichte, das Naturhistorische Museum, das Amt für Archäologie inklusive Römermuseum Vallon und das Amt für Kulturgüter.

Konkret handelt es sich bei dem Projekte um einen Minergie-P-Eco-Bau, in dem auf einer Fläche von 23'800 Quadratmetern insgesamt sechs Millionen Objekte im Wert von über 420 Millionen Franken gelagert werden sollen. Das neue Lager soll den Bedarf für 25 Jahre decken, jenen der Kantons- und Universitätsbibliothek gar für 40 Jahre. Das Lager soll 2028 eröffnet werden.

Am Wochenende befand nun die Stimmbevölkerung nun über einen Kredit 56 Millionen Franken für das Projekt und erteilte diesem mit einem Mehr von über 53 Prozent Grünes Licht. Wie der Medienmitteilung des Kantons zu entnehmen ist, starten die Bauarbeiten bereits diesen Frühling, die Inbetriebnahme ist im 2028 vorgesehen.


Schaffhausen: Keine Steuerermässigungen für Elektroautos

Wer sich im Kanton Schaffhausen beim Autokauf für ein Elektrofahrzeug entscheidet, wird nicht belohnt: Er kann auch künftig nicht auf eine Reduktion der Strassenverkehrssteuern zählen. Die Stimmberechtigten erteilten dem neuen Berechnungsmodell mit einem Nein-Anteil von etwas mehr als 60,4 Prozent eine Abfuhr.

Mit seinem Votum folgte das Stimmvolk der SVP, die das neue Berechnungsmodell ablehnte und als unfair erachtete. Dies, weil je weniger Verbrennungsmotoren immatrikuliert sind, die steigen Strassenverkehrssteuern für Verbrennungsmotoren umso stärker ansteigen. Die Umverteilung führe zu einer zusätzlichen finanziellen Belastung für Haushalte, die sich ein teures Elektrofahrzeug nicht leisten können, hiess es im Vorfeld der Abstimmung auf der Website der SVP Kanton Schaffhausen.

Bei einer Annahme der Vorlage wären die Steuern für ein aktuelles Tesla-Modell beispielsweise von 324 Franken auf 100 Franken gesunken. Auch die Besitzer deutlich schwererer und stärkerer motorisierte Elektroautos hatten künftig nur den Minimalbetrag von 100 Franken bezahlen müssen. Stärker besteuert wären Elektrofahrzeuge erst ab den Zeitpunkt geworden, wenn ihr Anteil am gesamten Fahrzeugbestand 30 Prozent beträgt. Aktuell sind es im Kanton Schaffhausen erst 3,5 Prozent. Zudem hätten sich die Steuern für Verbrenner-Fahrzeuge mit steigendem Anteil der Elektroautos kontinuierlich erhöht.

Eine Mehrheit des Kantonsrats und der Regierungsrat waren für dieses neue, aber auch etwas komplizierte Berechnungsmodell. Weil die Vorlage im Parlament aber keine Vier-Fünftel-Mehrheit erreicht hatte, war eine Abstimmung nötig geworden. Nichts geändert hätte sich an der Höhe der gesamten Einnahmen, die der Kanton aus den Strassenverkehrssteuern erzielt und für den Strassenbau verwendet. Auch bei einem Ja wären es fix 14,5 Millionen Franken gewesen - der Wert des Jahres 2022.


Solothurn: Das Energiegesetz scheiterte ein weiteres Mal

Das Solothurner Volk lehnte das revidierte Energiegesetz mit einem Nein-Stimmenanteil von 57,5 Prozent ab. Die SVP hatte das Referendum gegen das Gesetz ergriffen

Regierung und Parlament erarbeiteten einen Kompromiss, nachdem das Stimmvolk eine erste Version im Jahr 2018 wuchtig abgelehnt hatte.

So wäre im neuen Energiegesetz kein Verbot von fossilen Heizungen mehr vorgesehen gewesen. Das Gesetz hätte auf Anreize und Förderung gesetzt. Um die nationalen Ziele beim Ersatz von Öl- und Gasheizungen zu erreichen, sollten verbindliche CO2-Zielwerte gelten.

Solothurn und Basel-Landschaft: Nein zum Mindestlohn

Der Kanton Basel-Stadt bleibt auch nach dieser Abstimmung der einzige Kanton der Deutschschweiz, mit einem gesetzlich verankerten Mindestlohn. Die Kantone Solothurn und Basel-Landschaft entsprechende Vorlagen am Abstimmungswochenende ab.

Im Kanton Solothurn hatte ein Komitee aus SP, Juso und Gewerkschaftsbund die "Mindestlohn-Initiative" lanciert. Die Forderung nach einem Minimalstundenlohn von 23 Franken scheiterte an einem Nein-Stimmenanteil von 58 Prozent. 

Derweil erlitt die entsprechende Initiative der Gewerkschaft Unia im Kanton-Basellandschaft, nach welcher künftig ein Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde hätte bezahlt werden müssen, vergleichsweise knapp Schiffbruch: Hier lehnten 51 Prozent der Stimmberechtigten die Vorlage ab.

Mindestlöhne gelten neben Basel-Stadt in den Kantonen Jura, Tessin, Neuenburg und Genf.

(mai / Material der SDA / mgt)


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