Baumeister stimmen dem LMV 12 zu
Nach drei Monaten Vertragslosigkeit hat das Bauhauptgewerbe wieder einen Gesamtarbeitsvertrag. Die Delegierten des SBV haben den neuen Landesmantelvertrag (LMV) gutgeheissen. Er tritt am 1. April in Kraft und gilt bis Ende 2015.
Der neue LMV 12 sei eine punktuell veränderte Fassung des alten LMV 08, der Ende 2011 ausgelaufen sei, schreibt der SBV in seiner Medienmitteilung. „Wir haben uns auf jene Bereiche konzentriert, in denen ein Konsens innert kurzer Zeit möglich war“, wird SBV-Zentralpräsident Werner Messmer zitiert. „Und trotzdem sind einige wichtige Kernanliegen der Unternehmerseite verankert worden“. Mit dem neuen LMV erhalten die Baumeister mehr Flexibilität bei der Ausgestaltung der Anfangslöhne von Lehrabgängern. Ein Kernliegen des SBV sei auch mit dem Ausschluss der Sand- und Kiesgewinnung aus dem LMV und weiteren Präzisierungen des Geltungsbereichs erreicht worden, insbesondere für Transport und Recycling, heisst es weiter. Diese Sparten hätten nicht oder nur in Einzelfällen das bauhauptgewerbliche Gepräge.
Beim Lohn für 2012 wurde die vom Baumeisterverband bereits beschlossene freiwillige Erhöhung um 1 Prozent (0,5 Prozent generell, 0,5 Prozent individuell) vertraglich fest gelegt. Für 2013 einigte man sich auf eine Lohnerhöhung um minimal 0,5 Prozent. Schliesslich verpflichten sich die Baumeister auf eine Krankheitsversicherung ohne Lohneinbussen.
Der Vertrag konnte nur als Gesamtpaket genehmigt werden. Darauf hatten sich die Verhandlungsdelegationen des SBV sowie der Unia und Syna vor rund zwei Wochen geeinigt. Unia hatte darauf das Paket am verabschiedet. Die Delegierten des Schweizerischen Baumeisterverbands haben es nun heute Mittwoch an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung genehmigt; ebenso wie die Gewerkschaft Syna.
Der neue LMV sieht vor, dass bereits diesen Herbst über weitere Anliegen der beiden Seiten verhandelt wird. Sollten die Resultate dieser Verhandlungen nicht befriedigen, kann jede Partei den Vertrag per 31. März 2013 kündigen. (mai/mgt)