Baumeister sind enttäuscht
Die Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) hat entschieden, auf die Revision des Kartellgesetzes einzutreten. Der Schweizerische Baumeisterverband ist darüber enttäuscht. Die Revision bringe schwer verkraftbare Zusatzaufwendungen für Firmen.
Kooperationen und andere Formen der Zusammenarbeit sollen durch die Revision des Kartellrechts grundsätzlich untersagt werden. „Es sei denn, die Unternehmen beweisen, dass ihre Kooperation den Wettbewerb nicht schädigt“, teilt der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) mit. Dies sei eine Umkehrung der Beweislast. Sie zwingt laut dem SBV Firmen dazu, auf teure Juristen und spezialisierte Ökonomen zurückzugreifen, um bei jeder Kooperation formell zu beweisen, dass diese nicht wettbewerbsschädigend ist. „Für zahlreiche kleinere und mittlere Firmen ist dieser Zusatzaufwand nicht verkraftbar“, sagt der Verband.
Wenn Firmen zusammenarbeiten, erhöht dies in den meisten Fällen die wirtschaftliche Effizienz, ist der SBV überzeugt. „Schädlich sind Kooperationen hingegen, wenn sie missbraucht werden, um den Wettbewerb auszuschalten“, hält der Verband fest. Ob dies der Fall sei, sei oft schwer zu beurteilen und müsse von der Wettbewerbskommission bewiesen werden. Diese bewährte Regelung wolle die Revision des Kartellrechts nun ändern und damit die Beweislast umkehren.
Auch Regieansätze, Kalkulationshilfen, Statistiken und weitere Dienstleistungen, welche von Branchenverbänden angeboten würden, sollen verboten werden, so der SBV. Darin sieht er eine grosse Gefahr: „Viele Firmen ohne voll ausgebaute administrative Infrastruktur sind ohne diese Dienstleistungen in ihre Existenz bedroht.“ Das Kartellrecht sei bereits 1995 und 2003 revidiert worden. „Es besteht kein Anlass, mit einer neuerlichen Revision schon wieder neue Unsicherheiten zu schaffen“, so der SBV. Mit dem bestehenden Kartellgesetz könnten Beeinträchtigungen des Wettbewerbs schon heute wirksam bekämpft und Missbräuche gebührend sanktioniert werden. (dvk)