17:46 BAUBRANCHE

Bauen am Zürichsee: Mehr Macht für Gemeinden

Teaserbild-Quelle: aranha, Pixabay, gemeinfrei

Das Projekt „Planen und Bauen am Zürichsee“ hat heute Montag im Zürcher Kantonsrat erste kleine Wellen geworfen. Denn obwohl er das Zürichseeufer als einen „landschaftlich sensiblen Raum“ betrachtet, will es der Regierungsrat den Gemeinden überlassen, wie sie die Details regeln.

Goldküste, Symbolbild (aranha, Pixabay, gemeinfrei)

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Goldküste, Symbolbild

„Der heute in den allermeisten Fällen zurückhaltende Umgang mit dem Bauen im Bereich des Seeufers ist weiterzuführen“, heisst es im Bericht des Regierungsrats zu einem Postulat von EVP, SP und Grünen. Die drei Parteien forderten mit dem Postulat eine neue gesetzliche Grundlage für das Bauen am Seeufer. Die Postulanten erachten den Schutz des ortsbaulich empfindlichen Seeufers als nicht mehr gewährleistet.

Etwa 95 Prozent des Zürichseeufers besteht aus sogenanntem Konzessionsland: Diese Landanlagen entstanden vor allem im 19.Jahrhundert, als das Seegebiet zur Landgewinnung aufgeschüttet worden war. Das heisst, wer hier ein Haus bauen oder verändern wollte, musste auch die Zustimmung des Kantons einholen. Die kantonale Baudirektion hatte - im Interesse einer einheitlichen Baubewilligungspraxis - entsprechende Richtlinien erlassen.

Im März 2013 stufte das Bundesgericht diese als für ungültig ein. Für eine derartige Spezialbauordnung bestehe keine gesetzliche Grundlage. Zudem sei das Seeufer heute anderweitig - etwa über die Raumplanung sowie den Natur- und Heimatschutz - zu sichern.

Projekt „Planen und Bauen am Zürichsee“

Inzwischen hat die kantonale Baudirektion das Projekt „Planen und Bauen am Zürichsee“ lanciert. Dieses sieht Anpassungen im Planungs- und Baugesetz vor. Eine erste Vernehmlassung läuft bereits. So sollen im kantonalen Richtplan nur die Lage der fraglichen Uferbereiche festgelegt und die Grundprinzipien für deren Bebauung definiert werden. Die Regionen konkretisieren diese Planungen in ihren Richtplänen. Und die einzelnen Gemeinden schreiben dann die Details individuell fest; Sie entscheiden am Ende auch über die Baugesuche.

Der Regierungsrat habe damit schnell und gut gearbeitet, sagte Antoine Berger (FDP, Kilchberg). Die im Postulat geforderte neue gesetzliche Regelung habe er mit seinen geplanten Anpassungen bereits eingeleitet. Dem Vorstoss werde vollumfänglich entsprochen. Mit der Stossrichtung zeigte sich die bürgerliche Ratsseite grundsätzlich zufrieden: Die Seegemeinden würden die öffentlichen Interessen wahrnehmen, sagte Pierre Dalcher (SVP, Schlieren). Derweil wunderte sich die linke Ratsseite darüber, dass der Regierungsrat die Federführung abgeben und den Gemeinden überlassen wolle. Es genüge nicht, wenn der Kanton den Rahmen bloss in groben Zügen vorgebe, meinte Daniel Sommer (EVP, Affoltern am Albis). "Auch die konkrete Umsetzung muss aus übergeordneter Sicht verantwortet werden." Andernfalls könnten öffentliche Interessen, etwa landschaftsschützerische Aspekte, unberücksichtigt bleiben.

Das Postulat wurde als erledigt abgeschrieben. Weitere politische Diskussionen über das Zürichseeufer dürften mit den vorgesehenen Änderungen im Planungs- und Baugesetz zu einem späteren Zeitpunkt folgen. (mai/sda)

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