Baubewilligung für Logistikzentrum erteilt
Die Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau hat der Galliker Transport AG, Altishofen, die Baubewilligung für den Neubau eines Logistikzentrums mit Lager und Büros in Wikon erteilt. Der Regierungsrat genehmigte für das Bauvorhaben ein Konzessionsgesuch zur Nutzung von öffentlichem Grundwasser für Heiz- und Kühlzwecke.
Der Gemeinderat von Wikon hatte bereits am 8. Juli 2009 der Galliker Transport AG das Bauvorhaben bewilligt. Diesen Baubewilligungsentscheid hob das Bundesgericht am 3. Februar dieses Jahres in einem parallel zum Baubewilligungsverfahren laufenden Ausstandsverfahren auf mit der Begründung, die Präsidentin der Gemeinde Wikon habe Ausstandspflichten nicht beachtet. Nachdem sich bereits zwei Gemeinderäte im Ausstand befanden, sowie aufgrund dieses Bundesgerichtsurteils, ersuchte der Gemeinderat Wikon wegen seiner Beschlussunfähigkeit die Regierungsstatthalterin der Ämter Entlebuch und Willisau, das Sachgeschäft zu übernehmen. Koordiniert mit der Baubewilligung des Gemeinderats Wikon vom 8. Juli 2009 erteilte der Regierungsrat der Galliker Transport AG die Konzession zur Nutzung von öffentlichem Grundwasser und diverse Sonderbewilligungen.
Diesen Entscheid des Regierungsrates hob das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern am 26. April dieses Jahres auf, weil aufgrund des Koordinationsgebotes der Regierungsratsentscheid für sich allein keinen Bestand haben kann. Aus diesem Grund musste auch der Regierungsrat nun noch einmal über die Konzession und die kantonalen Sonderbewilligungen befinden. Mit Entscheid vom 10. September dieses Jahres erteilte der Regierungsrat die Konzession zur Nutzung von öffentlichem Grundwasser für Heiz- und Kühlzwecke und verschiedene Sonderbewilligungen. Zusammen mit dem Entscheid des Regierungsrates wurde die Baubewilligung der Regierungsstatthalterin den Parteien eröffnet. Gegen diese Entscheide steht noch der Rechtsmittelweg an das Verwaltungsgericht offen. (mgt)