Baubewilligung für Aschenbecher
Im Kanton Zürich sorgen die auslaufenden Sommerbewilligungen für Gartenwirtschaften für Ärger bei Beizern. Der Grund: Rauchern kann dann kein Tisch mit Aschenbechern angeboten werden. Mit an der Hauswand angebrachten Aschenbechern liesse sich das Problem entschärfen. Doch dafür braucht es eine Baubewilligung.
Ende Monat müssen die Wirte Tische und Stühle von der Strasse räumen. Dann läuft im Kanton Zürich die Sommerbewilligung für Gartenwirtschaften aus. Der Haken an der Sache: Damit kann Rauchern draussen keinen Aschenbecher mehr zur Verfügung gestellt werden. Denn Gastronome, die in der kalten Jahreszeiten draussen ein Tischchen mit einem Aschenbecher aufstellen wollen, dürfen dies nur, wenn sie eine Gartenwirtschaftsbewilligung für den Winter vorweisen können. Frank Büchi von der Winterthurer Wirtschaftspolizei bestätigte eine entsprechende Meldung des „Landboten“.
Allerdings löst eine Winterbewiligung das Problem nur zum Teil: Um Mitternacht müssen müssen die Möbel weg gestellt werden. Die Lösung wäre einfach. An der Fassade könnten Aschenbecher angebracht werden. Doch hierfür bräuchte es abermals den Segen der Behörden, und zwar in Form einer Baubewilligung. Eine Baubewilligung werde in den seltensten Fällen erteilt, schreibt der „Landbote“. Zudem wird sich wohl die Denkmalpflege für Aschenbecher an Altstadthäusern kaum erwärmen können. (mai)