Bauauftrag muss neu vergeben werden
Zu Jahresbeginn hatte die deutsche Firma Engenios den Zuschlag für einen Bauauftrag von Energie Wasser Luzern (EWL) erhalten. Dabei handelte es sich um eine Pilotanlage für die Aufbereitung von Trinkwasser. Aber nun muss die EWL den Auftrag neu vergeben. Denn der Fall wirft grundsätzliche Fragen zum öffentlichen Beschaffungswesen auf. Dies ist einem Artikel der heutigen Ausgabe des „Bund“ zu entnehmen.
Das Luzerner Verwaltungsgericht habe nach einer Beschwerde entschieden, dass die Vergabe „aus einem mit wesentlichen Mängeln behafteten Verfahren ergangen sei“, heisst es im Artikel. Das Urteil halte fest, dass Engenios „einen Wissensvorsprung erlangen konnte, der dem Grundsatz eins fairen Verfahrens zuwiderliefe“. Beim Vergaberecht muss eine Firma im Fall einer „Vorbefassung“ von einer öffentlichen Beschaffung ausgeschlossen werden. Um eine Vorbefassung handelt es sich dann, wenn eine Firma daran beteiligt war, die Grundlagen für ein Projekt zu erarbeiten, die Ausschreibungsunterlagen zu formulieren oder Offerten abzuklären, wie dem Artikel weiter zu entnehmen ist.
Bei der Vergabe durch EWL seien gleich zwei auffällige Verknüpfungen vorgelegen: Einerseits habe sich EWL bei der Projektierung und der Ausschreibung der geplanten Anlage durch ein Beratungsbüro des deutschen Ingenieurs Hartmut Lopp beraten lassen und habe später den Zuschlag der Firma Engenios gegeben, bei der Lopp als Vorstand amte. Andererseits habe EWL kurz vor der Vergabe des Auftrags eine neue Mitarbeiterin eingestellt, die bis dahin – und allenfalls auch weiterhin – beim Beratungsbüro Lopp als Ingenieurin tätig gewesen sei.
Auf diesen Umstand wurde in den Ausschreibungsunterlagen hingewiesen. Zudem wurde von den Teilnehmern verlangt, auf eine Beschwerde wegen Vorbefassung beim Verwaltungsgericht zu verzichten. Laut „Bund“ hält das Verwaltungsgericht aber fest: „Anfechtungsmöglichkeiten können nicht in allgemeiner Weise in den Ausschreibungsunterlagen ausbedungen werden.“ – Wie der Artikel weiter berichtet, wurde die Ausschreibung für die Pilotanlage per Verfügung abgebrochen. Und wie das Projekt weiter geführt wird, muss EWL nun abklären. Die deutsche Ingenieurin sei nicht mehr daran beteiligt. (mai)