Bauarbeiten für alpine Skirennen in Zermatt waren zulässig
Im Prozess um Bauarbeiten für die alpinen Skirennen in Zermatt/Cervinia
sind alle vier Angeklagten freigesprochen worden. Der Tatbestand sei
nicht gegeben, befand ein Richter am Montag im italienischen Aosta, wo
der Prozess stattgefunden hatte.
Aktualisiert, 17. Februar 2025, 19.23 Uhr
In der Anklageschrift war OK-Präsident Franz Julen, dem Präsidenten der italienischen Cervinia-Bergbahnen sowie dessen Vorgänger und einem Baggerfahrer vorgeworfen worden, ein Umweltdelikt begangen zu haben: Demnach soll für die alpinen Skiweltcuprennen ohne Genehmigung ein 330 Meter langer und acht Meter breiter Graben parallel zur Gletscherzunge des Plateau-Rosa-Gletschers auf italienischem Boden ausgehoben worden sein. Dabei soll es sich um eine Verbindungspiste zwischen dem Gletscher und der Hauptpiste handeln, die nicht in den Plänen genehmigt worden sei.
Laut Artikel 181 des italienischen Gesetzbuches
für Kulturgüter und Landschaft hätten den nun Freigesprochenen ein bis
vier Jahre Haft gedroht. Die Staatsanwaltschaft von Aosta hatte eine
Freiheitsstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe von je 3600 Euro
gefordert. Die Formulierung des Richters lasse ihn vermuten, dass für
dieArbeiten an der Piste, welche seine Mandanten vorgenommen hatten, gar
keine Genehmigung erforderlich gewesen wäre, sagte Corrado Bellora, der
Anwalt der vier nun Freigesprochenen.
Juristisches Nachspiel in der Schweiz
"Mit Befriedigung nehme ich vom Entscheid des italienischen Richters in Aosta Kenntnis, der heute mich und die drei anderen Beschuldigten freigesprochen hat. Damit bestätigt der Richter, dass
bei der Erstellung der kurzen, provisorischen Verbindungspiste auf dem Gletscher alle Arbeiten rechtmässig vorgenommen wurden," teilte Julen auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit.
Trotz Freispruch in Aosta dräut den Organisatoren der Rennen in Zermatt/Cervinia auch in der Schweiz ein juristisches Nachspiel. Der Grund: Baggerarbeiten am Theodulgletscher auf Schweizer Seite ausserhalb des bewilligten Skigebietes. Die Walliser Baukommission (CCC) stellte fest, dass die Strecke der Herrenabfahrt nicht dem Pistenplan entsprach, weil sie im Gipfelbereich verbreitert worden war.
Aufgrund
des Wetters waren die ersten beiden Ausgaben dieser
grenzüberschreitenden Rennen zwischen der Schweiz und Italien in den
Jahren 2022 und 2023 abgesagt worden. Im März 2024 folgte dann die
Hiobsbotschaft aus Sicht der Organisatoren: Der Internationale
Skiverband (FIS) entschied, diese Rennen sowohl bei den Männern als auch
bei den Frauen aus dem Weltcup-Kalender zu streichen. (sda ans/mai)